Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Meines Erachtens besteht kein Zweifel daran, dass die deutsche Bundeskanzlerin, sowie auch alle Regierungsmitglieder seit September 2015 kontinuierlich gegen den § 6 VStGB Abs. 3 (Völkermord) verstoßen und für ihre strafbaren Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden müssten.
Frau Dr. Angela Merkel und die Mitglieder der deutschen Bundesregierung haben in der Zeit von September 2015 bis Juni 2019 weit mehr als eine Million Ausländer rechtswidrig nach Deutschland geholt, obwohl der Bundeskanzlerin und den meisten Mitgliedern der Bundesregierung bereits seit vielen Jahren bekannt war, dass die Personen, die als angebliche Flüchtlinge von ihnen nach Deutschland geholt wurden und werden, nicht integrierbar sind.
Auszug aus einer Rede, die Angela Merkel am 24.11.2004 in einer Integrationsdebatte im Deutschen Bundestag hielt, Originalton: „Die multikulturelle Gesellschaft ist grandios gescheitert, viele Ausländer sind noch nicht integriert und auch nicht zu einer Integration bereit“. Inhaltlich identisch haben sich auch der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und weitere Regierungs- und MdB Mitglieder anlässlich der Integrationsdebatte geäußert. Den Politikern war auch nicht unbekannt, dass Muslime aufgrund der Suren des Koran und den Statuten der Scharia Ungläubige unterwerfen und töten und das Land in dem die Ungläubigen leben, in ihre Gewalt bringen müssen. Durch den widerrechtlichen Import von aktuell mehr als 2 Millionen muslimischer Bürgerkriegskämpfer (siehe hierzu Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, sowie Inhalt der Verträge von Schengen und Dublin und das Urteil der großen Kammer des EuGH aus März 2017) haben Frau Merkel und ihre Mitregenten in Kenntnis der zumindest teilweisen Vernichtungsgefahr des deutschen Volkes durch die importierten Muslime realisiert wird was in der Zeit von September 2015 bis Juni 2019 in einem nicht unerheblichen Umfang geschehen ist und sich auch fortsetzen wird, sofern die Politiker an der Macht bleiben.