Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 Völkermord

Von Fritze

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Der § 6 VStGB Abs. 1 Nr 3 bringt die Lebensbedingungen, unter die Frau Merkel das deutsche Volk mit deutschen Vorfahren zwangsweise durch den illegalen Import von Millionen großteils kriminellen Ausländern ab September 2015 gestellt hat, präzise auf den Punkt, aus den “PKS“ (Polizeiliche Kriminal Statistiken) für die Zeit von September 2015 bis April 2019, die auf Anordnung von Frau Merkel massiv geschönt wurden, um die Realität zu verdecken ist trotzdem ersichtlich, dass zehntausende von deutschen Bürgerinnen und Bürgern ohne Migrationshintergrund im vorgenannten Zeitraum getötet, oder körperlich und psychisch geschädigt wurden und dass sich die durch Ausländer verübten Gewaltverbrechen gegen Leib und Leben der deutschen Bevölkerung mit deutschen Vorfahren täglich dutzendfach wiederholen.

Die dahingehenden Einlassungen von Frau Merkel, dass der Schutz von Flüchtlingen und die Realisierung ihrer gnadenlosen Killerkultur gegenüber dem Schutz der deutschen Bevölkerung absolute Priorität haben und die deutschen Bürgerinnen und Bürger mit deutschen Vorfahren deshalb unter den von ihr produzierten, unerträglichen Lebensbedingungen täglich mit der Gefahr leben müssen, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden, erfüllen meines Erachtens vollumfänglich den Straftatbestand des Völkermordes gemäß § 6, Abs. 1 Nr. 3 (siehe oben), ich würde mich über Kommentare von Leserinnen und Lesern zu diesem Artikel freuen.