Vodafone gehört zu den Providern, die auch wenn der Kunde eine Forderung für nicht gerechtfertigt hält, diese mit Hinweis auf eine Meldung bei der Schufa einzutreiben versucht.
Die Schufa ist ein (zu) mächtiger Laden, mit dem es sich niemand verderben möchte, damit er in Zukunft noch Kredite oder Internet-, Handy- oder andere Verträge erhält.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern festgestellt, dass Vodafone bei früheren Mahnungen über das Ziel hinausgeschossen ist und säumige Kunden auf unfaire Weise unter Druck gesetzt hat. Damit hat der BGH einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Provider stattgegeben. (Az.: I ZR 157/13)