Virtual Air Rights

Von Simsinger


Vorschlag zur Regelung von Web basierten Location Based Services
VOM ÖFFENTLICHEN ZUM VERÖFFENTLICHTEN RAUM
Wie würde die Bundesrepublik Deutschland wohl reagieren, wenn nicht das Privatunternehmen Google, sondern Staaten wie beispielsweise die Volksrepublik China oder Pakistan spezielle Kamerafahrzeuge entsenden würden, um jede Ecke unseres Landes genau abzufilmen? Würden wir uns nicht in unserer staatlichen Souveränität bedroht fühlen?
Die Frage ist freilich rein rhetorisch, denn Google schafft schon seit Jahren Fakten und hat bereits jeden Winkel in unserem Land gefilmt. Googles Vorgehen offenbart die Hilflosigkeit der Politik bei diesem Thema und sorgt für Verunsicherung bei den Bürgern und Bürgerinnen.
Entweder beruft man sich auf den antiquierten Begriff der Panoramafreiheit oder man stellt den Nutzen von Street View für die Bürger in den Vordergrund. Selbst der Datenschutz läuft Gefahr in die Leere zu laufen, weil er sich mit Randbereichen auseinandersetzen muss, ob beispielsweise ein Autokennzeichen oder ein Gesicht in Street View erkennbar ist. So wichtig diese Feinheiten im Einzelnen auch sein mögen, so wenig helfen sie, die virtuelle Vereinnahmung des gesamten öffentlichen Raumes in den Griff zu bekommen.
Schon seit Jahren zeichnet sich auf dramatische Weise ab, wie stumpf die Waffen des Urheberrechts oder des Datenschutzes im Internet sind. Zu viele und sich häufig widersprechende regionale und nationale Gesetze hebeln sich oft gegenseitig aus. Zugleich entziehen sich viele Unternehmen der Rechtsstaatlichkeit, denn die Rechtssprechung im Internet bezieht sich immer auf den physischen Standort eines Servers. Dieser steht dann beispielsweise auf einer Insel mitten im Ozean, oder irgendwo in Russland. Gleichzeitig scheint es die Politik nicht zu kümmern, daß unser physischer Umraum, das, was wir den öffentlichen Raum nennen, von Google Street View als bloße Ressource betrachtet wird. Durch dessen permanente Veröffentlichung und unsere „Selbstveröffentlichung“ verwandelt sich der öffentliche Raum zum veröffentlichten Raum. Es ist nur naheliegend, daß in diesem Raum neue Spielregeln gelten!
Warum hantiert die Politik mit dem Begriff des Panoramafreiheit, obwohl klar ist, daß Street View kein Postkarten-Photograph, sondern ein Datenstaubsauger und Verwerter ist. Der eigentliche Preis aller Bürger für die kostenlose Verwendung von Geodaten-Services ist die permanente und uneingeschränkte Freigabe aller ihrer verfügbaren Informationen und aller persönlicher Daten. Jeder verifizierte Datensatz - inklusive Bewegungsprofil - eines gläsernen Konsumbürgers ist bares Geld wert.
Abgesehen aber von den rein kommerziellen Aspekten zeichnet sich ein neues Machtverhältnis zwischen dem öffentlichen Raum und dem veröffentlichten Raum ab: Im öffentliche Raum kann man sich anonym bewegen. Im veröffentlichen Raum erfährt niemand welche Daten von Google gesammelt werden, wer sie, abgesehen vom CIA, noch einsehen kann und was mit den Daten genau gemacht wird. Google funktioniert wie ein digitales Tagebuch, das wir jeden Tag freiwillig oder unfreiwillig schreiben, weil wir uns permanent offenbaren. Am Ende des Tages bekommen wir es aber nie zu Gesicht.
Viele Bürger und Bürgerinnen in Europa verstehen deshalb nicht, wieso es nicht möglich ist Google Einhalt zu gebieten. Niemand versteht, warum Google das „Opt-Out Prinzip“ durchsetzen kann und man pro-aktiv dagegen Einspruch erheben muss mit einer knappen Frist bis Mitte Oktober 2010! Zugleich ist es schwer verständlich, warum unsere Politiker die Geodaten und Bilder unserer Städte für interaktive Medien bereitwillig verschenken.
Wie also lassen sich zeitgemäße Regeln für den veröffentlichten Raum etablieren? Wie könnte die Politik die Souveränität über den physischen Ort zurückgewinnen und andererseits die Städte und Kommunen von deren Virtualisierung profitieren? Vielleicht geht es tatsächlich nicht um eine Lex Google, wie sie Thomas de Maizière ablehnt, sondern schlicht um den Erhalt dessen, was wir bisher als selbstverständlich angesehen haben: Den öffentlichen Raum.
Eine Idee könnte deshalb sein die virtuellen Nutzungsrechte von Geodaten-basierten Webservices an die Eigentums- und Nutzungsrechte von spezifischen physischen Orten zu koppeln. Diese Koppelung wäre nur logisch, weil die Etablierung und Nutzung eines virtuellen Doppelgängers unserer Stadt und all seiner Gebäude fundamentale Auswirkungen auf eben diese hat. Eines nämlich müssen wir uns immer vor Augen halten. Das Virtuelle ist nicht das Gegenstück zum Realen, sondern zum Physischen. Wir sollten deshalb den Begriff Panoramafreiheit mit dem Begriff Panoramaschutz erweitern und zu einer Regelung kommen, die eher einem Modell von "virtuellen Luftrechten" entspricht.
Die Idee dieser - nennen wir sie - "Virtual Air Rights" wäre vergleichbar mit der Regelung von Luftrechten bei Hochhäusern in den USA. Die Verschattung, die durch ein Gebäude entsteht und die Bereitstellung von öffentlichen Räumen in den Erdgeschossen haben beispielsweise in New York unmittelbaren Einfluß auf Bau- und Nutzungsrechte. Diese Idee wäre eine Antwort auf die Frage: Wollen wir weiterhin die Virtualisierung des öffentlichen Raumes hinnehmen, diesen einfach verschenken um schließlich schutzlos in einem digitalen Schatten zu leben?
Die Idee der Virtual Air Rights wäre ein schlagkräftiges Werkzeug zur digitalen Selbstbestimmung und um die Souveränität über den öffentlichen Raum zu bewahren: Jeder Eigentümer eines physischen Grundstückes oder eines physischen Hauses, jede Kommune, jede Stadt, könnte diese Rechte an eine Verwertungsgesellschaft verkaufen, vermieten oder behalten. Eine Stadt wie München könnte es ablehnen, beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes oder des Stadtmarketings, daß aus dem Siegestor in Google Earth oder Street View ein virtueller McDonalds Bogen wird. Genauso könnte die Stadt an den Werbeeinahmen partizipieren, so wie sie es schon lange an Plakatwänden im öffentlichen Raum tut - zum Schutz Einzelner und schließlich zum Profit der Allgemeinheit!
Die Formen und Details für eine Umsetzung, beispielsweise der Schaffung einer Art Gema für den öffentlichen Raum, sind an dieser Stelle noch offen. Wir sollten die Möglichkeit von Virtual Air Rights aber so zügig wie möglich diskutieren!
Stephan Doesinger, 2010