Viel Neues für die Autofahrer bringt das Jahr 2013

Wie jedes Jahr gibt es auch diesmal wieder so einiges neues auf unseren Straßen. Manches ist bekannt, andere Dinge werden eher klammheimlich gemacht. So auch, dass dich die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Dass die Strafen höher werden, damit rechnet man ja sowieso schon. Änderungen gibt es aber auch in anderen Punkten wie zum Beispiel beim Führerschein oder bei den Steuern.

Alle Änderungen gelten aber nicht ab dem 1. Jänner, nein sie kommen auch teilweise erst unterm Jahr.

Es wird April oder Mai werden, bis sich das Verwaltungsstrafgesetz ändert. Wer seine Geldbörse schonen möchte, muss im Jahr 2013 gut aufpassen. Ein paar Beispiele: Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 Euro auf 90 Euro angehoben. Die Obergrenze für Anonymverfügungen steigt auf 365 Euro, bisher waren dies 220 Euro. Ebenfalls stark angehoben wurde die Strafverfügung von 300 Euro auf 500 Euro. Die Verfolgungsverjährung gilt dann nicht mehr sechs Monate sondern ein Jahr.

Fahrradfahrer

Ab dem 31 März 2013 gilt dann auch die 25. StVO- Novelle. Diese beinhaltet ein Fahrrad- Paket.

Es werden zukünftig eigene Fahrradstraßen eingeführt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Straßen nur in Ausnahmefällen befahren, etwa Anrainer zur Zu- und Abfahrt. Anders in den sogenannten Begegnungszonen: Hier sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.

Dafür gibt es dann keine Radwegbenützungspflicht mehr. Quadratische Verkehrszeichen weisen künftig auf eine freiwillige Radwegbenützung, runde Verkehrszeichen auf eine verpflichtende Radwegbenützung hin.

Das Handy am Steuer ist ja schon lange verboten. Nun heißt es auch für die Radfahrer, Hände weg vom Handy beim Fahren. Nun drohen auch hier Strafen bis zu 72 Euro. Wer sich das Geld sparen will, besorgt sich eine Freisprecheinrichtung.

Menschen mit Behinderungen

Sehbehinderte Menschen dürfen in Zukunft auch die Behindertenplätze benutzen. Dies wurde ebenfalls in der StVO- Novelle festgehalten.

Pendler

Man hat auch an die Pendler gedacht. Eine Ausweitung der Pendlerpauschale soll Pendlern im Jahr 2013 entlasten. Neu ist auch, das Anspruchsberechtigte in Zukunft auch zwei Euro pro einfachem Entfernungskilometer bekommen sollen.

Schön zu lesen war auch, dass der Pendlerzuschlag für Geringverdiener erhöht wird. 18 Prozent der Sozialversicherungsabgaben soll man zukünftig bekommen. Die Deckelung wird mehr als verdoppelt und soll in Zukunft 290 Euro pro Jahr betragen. Das hört man doch gern!

Ebenfalls sehr erfreulich, die Teilzeitbeschäftigten und Wochenpendler werden durch die Pendlerpauschale entlastet. Sie erhalten in Zukunft ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel der Pauschale erhält diejenigen, die zweimal pro Woche zur Arbeit fahren und fährt man dreimal pro Woche erhält man wie gehabt die volle Pendlerpauschale.

Für eine einfache Bestimmung der Zumutbarkeit und der Höhe der Pendlerpauschale soll es in Zukunft einen webbasierten Pendlerplaner geben.

Arbeitnehmer, die keine Pendlerpauschale beziehen, sollen künftig auch ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber erhalten können.

Für all diejenigen, die einen Dienstwagen privat nutzen können, soll es ab nächstem Jahr keine Pendlerpauschale mehr geben.

CO2-Regelung

Gleich zum Jahresbeginn gilt, dass die CO2- Grenzwerte beim Malus der NoVA- Berechnung um 10 g/km gesenkt werden. Das bedeutet eine NoVA- Erhöhung für alle Fahrzeuge mit einem höheren CO2- Ausstoß als 150 g/km.

Der Bonus in der Höhe von 600 Euro für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor, wie zum Beispiel Hybridantriebe und Erdgasantriebe, wird bis 2014 verlängert.

Importiert man selbst ein Fahrzeug, die im übrigen EU- Gebiet bereits zugelassen waren, und über Drittländer nach Österreich gebracht werden, ist ab 1. Jänner 2013 mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes keine Reduktion des Malus im Verhältnis zu Wertminderung mehr möglich. Eine Reduktion des Malus in Relation zur Wertentwicklung ist künftig nur noch für Fahrzeuge möglich, die direkt aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach Österreich gebracht werden.

Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Hybridfahrzeuge wird mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes ab 1. Jänner 2013 nur mehr die Leistung der Verbrennungsmotors herangezogen und nicht mehr jene des Gesamtsystems.

Führerschein

Viel Neues birgt die 14. Novelle, die mit 19. Jänner in Kraft tritt.

Dazu gehören: Der Führerschein wird künftig für eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt.

Neu im Scheckkartenführerschein ist die Klasse AM. Ab dem 19. Jänner gilt dies auch für das Lenken von Mopeds und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

Auch die Motorrad- Ausbildung wird sich ändern. Ein dreistufiges Modell soll zukünftig die Ausbildung verbessern. Neu sind die Klassen A1 (kann ab 16 Jahren erworben werden) und A2 (kann ab 18 Jahren erworben werden). Der Führerschein der Klasse A kann ab 20 Jahren absolviert werden (Stufenzugang) bzw. ab 24 Jahren (Direktzugang). Die Motorrad- Mehrphasenausbildung umfasst künftig auch eine verpflichtende Perfektionsfahrt.

Die L17- Ausbildung kann künftig schon mit 15,5 Jahren begonnen werden. Bin gespannt, wie sich diese bewährt.

Einfacher wird es bei den Pkw- Anhängerbestimmungen. Wer Pkw-Anhänger mit bis zu 4,25 Tonnen lenken möchte, muss nur mehr ein Training im Ausmaß von sieben Stundenbelgen und nicht mehr den Führerschein- Klasse BE machen.

Zugverspätungen

Wer mit der Bahn zur Arbeit fährt, oder privat viel unterwegs ist mit der Bahn, darf sich freuen. Pendler werden künftig von den großen Bahnbetreibern Schadenersatz bei erheblichen Zugsverspätungen fordern können. Die Toleranzgrenze liegt bei drei bis fünf Minuten. Neu ist, dass nun auch Besitzer von Monatskarten eine Pünktlichkeitsentschädigung in Anspruch nehmen können.


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