Mit der Ankündigung von Google Glass, einer Art "Brillencomputer", hatte Google in den letzten Wochen eine Menge Diskussionen weltweit ausgelöst. Der Internet-Konzern reagierte und stellte gestern ein rund einstündiges Video vor, in dem die praktischen Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Das Video entstand während einer Konferenz im vergangenen Monat und zeigt mehr über die alltäglichen Anwendungsmöglichkeiten von Google Glass.
Vorallem die Möglichkeit, mit dieser "Brille" unbemerkt Aufnahmen von Menschen machen zu können und mittels automatischer Gesichtserkennung Namen und damit sonstige Daten zu erhalten, hat Datenschützer aufgeschreckt.
Das heimliche Aufnehmen von anderen Menschen in Bild und Ton ist demnach insbesondere dann untersagt, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen bestehen nur bei öffentlichen Versammlungen oder wenn Menschen im Hintergrund eines Bildes als Beiwerk auftauchen.
Es ist also wie meistens - es kommt darauf an, was wir "draus machen".
Der Computer in der Brille - die Technologie kommt garantiert.
Das Video entstand während einer Konferenz im vergangenen Monat und zeigt mehr über die alltäglichen Anwendungsmöglichkeiten von Google Glass.
- So erfolgt die Bedienung der Computerbrille durch Touchgesten am seitlichen Bügel, durch Sprachsteuerung sowie einige typische Kopfbewegungen.
- Anwendungen, die derzeit schon auf Google Glass laufen, sind zum Beispiel das einblenden bestimmter Websites, die sich der Anwender auch vorlesen lassen kann.
- Gmail informiert über eine eingegangene E-Mail, die Antwort kann gleich diktiert und versandt werden kann.
- Aufgenommene Fotos können an ein Android-Tablet gesandt und dort weiterverarbeitet werden.
- Und über das Social Network Path erfolgen schnelle Interaktionen mit engen Freunden durch Bilder und Emoticons. Mehr siehst du in folgendem kurzen Clip:
Vorallem die Möglichkeit, mit dieser "Brille" unbemerkt Aufnahmen von Menschen machen zu können und mittels automatischer Gesichtserkennung Namen und damit sonstige Daten zu erhalten, hat Datenschützer aufgeschreckt.
Rein rechtlich hat Google jedoch nichts zu befürchten. Das Menschenrecht auf Privatsphäre, hierzulande abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht samt dem spezielleren Recht am eigenen Bild gilt unabhängig von irgendeiner Technik.
Das heimliche Aufnehmen von anderen Menschen in Bild und Ton ist demnach insbesondere dann untersagt, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden. Ausnahmen bestehen nur bei öffentlichen Versammlungen oder wenn Menschen im Hintergrund eines Bildes als Beiwerk auftauchen.
Es ist also wie meistens - es kommt darauf an, was wir "draus machen".