Vicarius Iesu Christi – jetzt mit Ruhestandsregelung?

Von Nicsbloghaus @_nbh

B16

Kardinal Meisner, Köln, hat sich in einem Interview in der Frankfurter Rundschau zu dem über­ra­schend zum 28.Februar erklär­ten Papstrücktritt geäu­ßert. Dabei hat er moniert, dass die Deutschen die his­to­ri­sche Bedeutung eines deutsch­stäm­mi­gen Papstes nicht hin­rei­chend gewür­digt hät­ten. Ihnen hätte ein “Gefühl des Selbstbewusstseins, ja des Stolzes, dass zum ers­ten Mal nach fast 500 Jahren wie­der ein Deutscher ein sol­ches Amt mit die­ser glo­ba­len Verantwortung” aus­übt, gefehlt. Dieser Gesichtspunkt mag für einen deut­schen Kardinal durch­aus eine Rolle spie­len.

Für die uni­ver­selle Kirche ist dies aber ein unwich­ti­ger Gesichtspunkt und für die (mög­li­chen) uni­ver­sel­len Folgen des Rücktritts ebenso.

Was sich in den ers­ten Kommentaren aus der katho­li­schen Welt zeigt, ist Fassungslosigkeit, ja sogar Entsetzen, auch wenn man um Fassung rin­gend Verständnis für den Schritt von Herrn Dr. Ratzinger äußert. Denn all­ge­meine katho­li­sche Vorstellung ist: Der “Heilige Vater” tritt nicht zurück, er bleibt in dem (ihm von den bei sei­ner Wahl vom Heiligen Geist gelei­te­ten Kardinäle) über­tra­ge­nen Amt der Stellvertretung und Nachfolge Christi, bis der “Herr” ihn in die “jen­sei­tige Welt” abbe­ruft.

Wie auf­wüh­lend die Rücktrittsmitteilung welt­weit wirkt, kommt in den viel­fa­chen Bemerkungen über einen durch die Rücktrittsnachricht erlit­te­nen “Schock”, bis­wei­len auch als “Über­ra­schung” dekla­riert, zum Ausdruck. Worüber auch Kardinal Meisner bezüg­lich sei­ner eige­nen Empfindungen berich­tet. Im Interview mit der Frankfurter Rundschau äußert er sich – in Über­ein­stim­mung mit den Vorstellungen offen­bar vie­ler Katholiken – zum Papst-Rücktritt so: “Solch ein Schritt lag außer­halb mei­ner Vorstellungen. Früher tra­ten nicht ein­mal Priester und Bischöfe zurück. Das hat einen durch­aus tie­fen Sinn: Das geist­li­che Amt ist ja eine Art Vaterschaft. Und Vater bleibt man doch Zeit sei­nes Lebens. Als dann die Altersgrenze für Bischöfe und Priester ein­ge­führt wurde, habe ich lange Zeit gedacht: Ein Glück, dass wenigs­tens der Papst auf Lebenszeit amtiert. Dann ist die Kontinuität die­ser Vaterschaft gesi­chert.”

Und jetzt: ein Vater nur noch auf Zeit? Ein Papst ist nicht irgend­wer, er ist weder Dorfpfarrer noch Prälat. Er ist aus katho­li­schem Verständnis her­aus auch nicht ein wie ein Vorstandsvorsitzender oder Generalsekretär zu bewer­ten. Der Papst ver­kör­pert die uni­ver­selle Einheit der katho­li­schen Kirche und die stän­dige Verbindung mit Gott. Dass er aus der Masse der Laien ohne­hin und der übri­gen Kleriker in ein­zig­ar­ti­ger Weise her­aus­ge­ho­ben ist, zeigt sich auch an sei­nen kirch­li­chen Titeln und den damit ver­bun­de­nen umfas­sen­den reli­giö­sen Kompetenzen:

Für Rom und Italien:
Episcopus Romanus – “Bischof von Rom”, Primas Italiae – “Primas von Italien” und Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae – “Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom”

Für die Weltkirche:
Summus Pontifex Ecclesiae Universalis – “Oberster Priester der Weltkirche” und Servus Serverum Dei – “Diener der Diener Gottes”

In der apos­to­li­schen Sukzession als Nachfolger Petri:
Successor Principis Apostolorum – “Nachfolger des Apostelfürsten”

Und schließ­lich im Verhältnis zum “Heiland”:
Vicarius Iesu Christi – “Stellvertreter Jesu Christi”.

Eine Reihe erha­be­ner Titel, die auf eine sakrale Gesellschaft ver­wei­sen, in der kein Raum für Profanes war, schon gar nicht in Hinsicht auf den Oberpriester der Katholiken.

In der Tat ist durch die Erklärung Dr. Ratzingers etwas gesche­hen, was (bis auf ein­zelne Ausnahmen in den Jahren 235, 537, 1415 und 1294) noch kein Papst prak­ti­ziert hat und was in der neue­ren Zeit gera­dezu unvor­stell­bar war: der Eintritt des Papstes in den Ruhestand. Es han­delt sich um eine allein­ge­trof­fene Entscheidung des Pontifex maxi­mus, seine vom Heiligen Geist inspi­rierte Berufung zum Vicarius Iesu Christi, aus eige­nem Gutdünken zu been­den. Obwohl nach katho­li­schem Kirchenrecht zu die­sem Vorgehen legi­ti­miert, ist die Rücktrittserklärung für die Katholiken irri­tie­rend.

Dieses ist für einen Katholiken unfass­bar, und es muss die Gläubigen zutiefst ver­stö­ren: die Weltkirche, in der nicht mehr die gött­li­che Berufung und die damit ver­bun­dene apos­to­li­sche Pflichterfüllung von erst­ran­gi­ger Bedeutung sind, son­dern die mensch­li­che Befindlichkeit des jewei­li­gen Amtsinhabers. Der Papst in Zukunft nur noch ein pro­fa­ner Kirchenangestellter mit Ruhestandsregelungen und -bezü­gen, mit fes­ter Arbeitszeit und Urlaubsansprüchen?

Darf ein Papst vom Kreuz her­un­ter­stei­gen ?

Kardinal Stanislaw Dziwisz aus Krakau (frü­her lang­jäh­ri­ger Sekretär von Papst Johannes Paul II.) hat vehe­mente Kritik an dem Rücktritt ange­deu­tet, als er jetzt Karol Józef Wojtyła mit den Worten zitierte: “Vom Kreuz steigt man nicht her­un­ter.” Über diese Frage habe sich der Wojtyla-Papst, so schreibt kath-net, sei­ner­zeit auch mit dem dama­li­gen Kurienpräfekten Joseph Ratzinger bera­ten – offen­bar erfolg­los im Sinne eines fun­da­men­ta­len christ­li­chen Verständnisses.

Warum der Rücktritt von Dr. Ratzinger erfolgt ist, ist nicht im Einzelnen bekannt. Ob es die Entwicklung sei­nes gesund­heit­li­chen Zustandes ist oder das Ränkespiel im Vatikan, das ihn, der er weder Politiker noch ein Funktionärstyp ist, beson­ders belas­tet haben soll, oder bei­des, wird wohl sein Geheimnis blei­ben. Für seine Entscheidung, wird ihm, der sich nach dem gegen­wär­tig inne­ge­hal­te­nen Amt nicht gedrängt hat, per­sön­li­cher Respekt zu zol­len sein.

Für die katho­li­sche Kirche – in ihrer jet­zi­gen Verfasstheit – aber bedeu­tet die­ser Rücktritt eine (wei­tere) Katastrophe. Nicht etwa wegen einer beson­de­ren Bedeutung des jet­zi­gen Pontifikats. Nicht etwa wegen des zu erwar­ten­den Nachfolgers – zumal gerade die euro­päi­schen Katholiken da nicht allzu viel in ihrem Sinne erwar­ten soll­ten: grö­ßere Liberalität ist gegen­wär­tig nicht ange­sagt in der uni­ver­sel­len Kirche.

Ein Rücktritt mit die­ser Begründung aber zeigt welt­weit deut­lich und zeigt dies auch gerade auch den Gläubigen: auch der Papst ist nur ein Mensch mit Anrecht auf Ruhestand und einen Lebensabend nach eige­nen Vorstellungen. Und die­ser Gesichtspunkt allein zählt. Die Ideologie tritt par­ti­ell zurück zuguns­ten einer Betrachtung des kon­kre­ten Menschen an der Spitze der katho­li­schen Kirche und der Berücksichtigung sei­ner Bedürfnisse und sei­ner gesund­heit­li­chen Situation. Das ist human und des­halb zu begrü­ßen.

Rücktritt: Beförderung des Sakralen?

Dies mag zudem eine moderne Kirchenauffassung sein, und auch eine auf Effektivität in der kirch­li­chen Leitungsfunktion set­zende. In einer Zeit jedoch, in der die Ideale und Rituale des Christentums (alle­mal in der katho­li­schen Fassung) deut­lich und in erheb­li­chem Tempo ihre Leuchtkraft ver­lie­ren, ist der jet­zige Rücktritt des Papstes eine Maßnahme gegen das Sakrale, gegen das Heilige. Auch bezüg­lich des katho­li­schen Oberhirten und der reli­giö­sen Bedeutung sei­nes Amtes bekommt die immer noch wirk­mäch­tige Gegenwart des Sakralen Risse und das Profane dringt in diese Sphäre ein.

Ein Papst , der ruhe­stands­be­rech­tigt ist und sei­nen Ruhestand durch­setzt, mag noch ein respek­ta­bler Theologe oder ein belieb­ter Hirte der katho­li­schen Gemeinde, viel­leicht auch bei­des sein – die sakrale Stellung des Vicarius Iesu Christi aber ist unwi­der­ruf­lich beschä­digt. Ein welt­li­cher Stellvertreter des Heilands – auf selbst­be­stimmte Zeitdauer, viel­leicht auch mit gere­gel­ter Arbeitszeit, mög­li­cher­weise mit Rufbereitschaftszeiten und viel­leicht auch mit Bonus-Meilen-Ansprüchen, das ist dann doch nur noch die Ebene eines (wenn­gleich her­aus­ge­ho­be­nen) Kirchenfunktionärs. Mit einer sol­chen Figur lässt sich eine beson­dere Kompetenz in ethi­schen Angelegenheiten und eine „Unfehlbarkeit“ in Glaubens- und Sittenfragen erst recht nicht mehr begrün­den las­sen. Die beson­dere Bedeutung ist dahin.

Die Bestürzung des Kardinals Meisner kommt nicht von unge­fähr. Er ver­spürt, dass es – gemes­sen an sei­nen Vorstellungen und Hoffnungen – mit der katho­li­schen Kirche und Lehre wei­ter an den Rand der (jeden­falls der) euro­päi­schen Gesellschaften gehen wird. Er wird (gemein­sam mit ande­ren Klerikern) die­sen Prozess auf­zu­hal­ten ver­su­chen, aber das ist dau­er­haft nicht mög­lich. Die Menschen las­sen sich ohne­hin in das enge und rea­li­täts­fremde Korsett katho­li­scher Vorstellungen nicht mehr ein­zwän­gen und gehen ihre eige­nen Wege. Katholische Moralvorstellungen kön­nen in einer säku­la­ri­sier­ten Gesellschaft keine Mehrheiten mehr über­zeu­gen. Die Werte haben sich gewan­delt – mehr auf Menschenrechtlichkeit und ein Leben des ein­zel­nen Gesellschaftsmitglieds in Solidarität und Selbstbestimmung ori­en­tiert und weni­ger auf katholisch-ideologische Konstrukte.

Ob mit einem Papst mit Ruhestandsanspruch es – des­halb – wohl noch einige mehr sein, die sich zu die­sem Schritt des eige­nen Weges ent­schlie­ßen wer­den, wird abzu­war­ten blei­ben.

Christus-Stellvertretung: Ende am 28. Februar, 8.00 Uhr abends

Herr Dr. Ratzinger hat die Wirkung sei­nes Rücktritts von der Stellver- tre­ter­schaft des Jesus Christus auf den 28. Februar, abends 8.00 Uhr, fest­ge­legt. Gründe für die­sen Zeitpunkt hat er nicht genannt, bis­lang hat es zu dem Datum, soweit ersicht­lich, auch noch keine Bewertungen gege­ben. Hinreichend Zeit etwa zur Nominierung eines neuen Papstes noch vor den Osterfeierlichkeiten ist Ende Februar jeden­falls gege­ben. Ob dies die wesent­li­che Größe für die Festlegung des Datums gewe­sen ist oder die Einräumung von Vorbereitungszeit für eine Abschiedsfeier? Kardinal Meisner jeden­falls hofft auf eine sol­che Feier. Persönliche Eitelkeit war Dr. Ratzingers Anliegen jedoch bis­lang nicht.

Allerdings ist er in der Geschichte der katho­li­schen Kirche bewan­dert und denkt in his­to­ri­schen Kategorien. Hat viel­leicht gerade des­halb das Datum 28. Februar eine Rolle gespielt?

28. Februar – kein Tag wie jeder

Was geschah an einem 28.Februar Bedeutsames für die katho­li­sche Kirche? Am 28. Februar des Jahres 380 erließ der römi­sche Kaiser Theodosius das Edikt Cunctos popu­los, mit dem per staat­li­cher Anordnung die christlich-trinitarischen Religion zur ein­zig wah­ren katho­li­schen Religion erklärt wurde. Damit wurde das Ergebnis des Konzils von Nicäa zur allein­ver­bind­li­chen Grundlage des allein zuläs­si­gen Glaubens gemacht, und zwar nicht von Theologen, son­dern von den für die Innenpolitik zustän­di­gen staat­li­chen Organen. Waren anfangs Andersgläubige noch “nur” der Strafe der Äch­tung aus­ge­setzt, wur­den in den fol­gen­den Jahren durch wei­tere Edikte des Theodosius die noch vor­han­de­nen heid­ni­schen Kulte ver­bo­ten, durch Eheverbote (etwa mit Juden) tief in die pri­vate Sphäre ein­ge­grif­fen sowie der Abfall vom (wah­ren) Christentum unter Strafe gestellt, die Häresie zum Verbrechen erklärt. Durch diese und eine Vielzahl wei­te­rer staat­li­cher Akte wurde das katho­li­sche Christentum zur Staatsreligion erho­ben.

Dr. Ratzinger wird wohl kaum etwas gegen die tri­ni­ta­ri­sche Formel ein­zu­wen­den haben, hat er doch nie­mals die Ideologieformel vom drei­ei­ni­gen Gott in Frage gestellt.

Er hat aber wäh­rend sei­ner Deutschlandreise 2011 in Erfurt und ins­be­son­dere in Freiburg Kritik an der Amtskirche geübt und deren zu enge Verbindung mit der „Weltlichkeit“ beklagt. Orientiert hat er mit deut­li­chen Worten auf eine „Entweltlichung“, die not­wen­dig sei, damit die Kirche sich ihrer eigent­li­chen Sendung wid­men könne. Der katho­li­schen Kirche seien, so hat er in Freiburg in einer sei­ner Reden aus­ge­führt, in ihrer Geschichte die Säkularisierungen – “sei es die Enteignung von Kirchengütern, sei es die Streichung von Privilegien oder ähn­li­ches” – zur Hilfe gekom­men, die zur Läuterung und inne­ren Reform der Kirche wesent­lich gewe­sen seien und die zu einer tief­grei­fen­den Entweltlichung geführt hät­ten. “Die von ihrer mate­ri­el­len und poli­ti­schen Last befreite Kirche kann sich bes­ser und auf wahr­haft christ­li­che Weise der gan­zen Welt zuwen­den, wirk­lich welt­of­fen sein. Sie kann ihre Berufung zum Dienst der Anbetung Gottes und zum Dienst des Nächsten wie­der unbe­fan­ge­ner leben. Die mis­sio­na­ri­sche Pflicht, die über der christ­li­chen Anbetung liegt und die ihre Struktur bestim­men sollte, wird deut­li­cher sicht­bar” hat Dr. Ratzinger in Freiburg in sei­ner Rede vor in “Kirche und Gesellschaft enga­gier­ten Katholiken” aus­ge­führt.

Im Sinne die­ses von ihm vor ein­ein­halb Jahren skiz­zier­ten Programms der “Entweltlichung” der katho­li­schen Kirche wäre das Datum 28. Februar eine Markierung des Beginns und des Endes der engen Verbindung von Katholizismus und Staat – in der euro­päi­schen Version jeden­falls.

Wenn es zutrifft, wie Charles Taylor es for­mu­liert hat, dass im Mikromechanismus der mit­tel­al­ter­li­chen Welt die “Macht Gottes” eine all­ge­gen­wär­tige Gegebenheit war, und dass diese “Macht Gottes” heute nicht ein­mal mehr annä­he­rungs­weise so emp­fun­den wird, dann ist es ange­bracht, dass auch die katho­li­sche Kirche zu Ände­run­gen bereit ist, will sie nicht zur Bedeutungslosigkeit (in Europa) her­ab­sin­ken. Möglicherweise will Dr. Ratzinger hierzu einen Beitrag leis­ten.

Dass eine von ihm gewünschte Entwicklung der katho­li­schen Kirche nicht den Vorstellungen von “Basiskatholiken” und Reformen ent­spre­chen wird, ist frei­lich ein ande­res Thema.

Walter Otte

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