Schon immer habe ich mich darüber aufgeregt, dass nicht nur die Urheber, sondern auch die Nutznießer von der VG Wort abschöpfen dürfen. Bekommt man als Autor ohnehin schon so einen kleinen Anteil, so könnte man hier noch ein bescheidenes Bisschen zu den Tantiemen aufstocken. Bisher erhält man aber nur ein allerbescheidenstes Bisschen von den mindestens 100 Millionen Euro Umsatz, die da mal so im Raum stehen. Denn die Verlage sind die Großabnehmer und kassieren saftig für Rechte, die ihnen gar nicht gehören. Sie haben nur Verwertungsrechte erworben, das Urheberrecht aber kann nicht übertragen werden. Das Geld steht ihnen meinem Empfinden nach, und so sieht es auch mein Mitverleger, ganz eindeutig nicht zu.
In den vergangenen Jahren wurde ich immer wieder gefragt, warum Fabylon nicht bei der VG Wort sei, das sei schließlich bares Geld, und als Kleinverlag könne man schließlich jeden Euro brauchen. Und ich habe jedes Mal geantwortet: Ganz einfach, weil es unanständig ist, unmoralisch und unsozial. Und meiner Ansicht nach auch nicht gesetzeskonform den Autoren gegenüber. Wenn die Verlage ihren Autoren dann wenigstens noch 50% von den Einnahmen zugestehen würden, wie es bei Lizenzrechten üblich ist. Aber nein, den Autoren werden 100% dessen weggenommen, wofür sie gearbeitet haben.
Ich bin nicht sicher, ob der EuGH dem tatsächlich einen Riegel vorschieben wird, nachdem die Autorenschaft (Journalisten inklusive) ja nicht einmal ihre jeweiligen Gewerkschaften auf ihrer Seite haben, wie in dem unten verlinkten Blogeintrag nachzulesen ist.
Dank sei dem Rechtsanwalt ausgesprochen, der Klage eingereicht und nicht aufgegeben hat. Ich hätte das auch gern getan, aber da ich nicht selbst Anwältin bin, hätte allein die Beauftragung eines Anwaltsbüros schon den finanziellen Rahmen meines Kleinverlags mehr als gesprengt.
Ich werde jedenfalls im Stillen davon träumen, dass vielleicht doch einmal die Gerechtigkeit zum Zuge kommt.
Armer Autor, du hast echt keine Freunde von Tom Hillenbrand