Wie die Verwertungsgesellschaft Wort in München jetzt mitgeteilt hat, wird jetzt die Ausschüttung für 2012 an die wahrnehmungsberechtigten Mitglieder vorgenommen. Wer also als Autor mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag baschlossen hat und Meldungen für Texte im Jahre 2012 eingereicht hat, kann sich über einen netten Geldbertrag freuen.
Das Landgericht hatte dem Autor Recht gegeben und darüber hinaus gefolgert, dass auch andere Vergütungsbereiche der VG Wort betroffen sein könnten, in denen die Verteilung von Erlösen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen vorgesehen. ist. Die VG Wort als Beklagte hatte Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Bis eine rechtskräftigeEntscheidung in dieser Sache vorliegt, können also noch mehrere Jahre vergehen.
Die Ausschüttung der Beträge an die wahrnehmungsberechtigten Mitglieder der VG Wort erfolgt also bis da hin unter dem Vorbehalt, dass in der Zukunft noch Rückforderungsansprüche gegen solche Verleger geltend gemacht werden können, bei denen die den Ausschüttungern zugrunde gelegten Rechte schon vor Abschluss des Verlagsvertrages durch einen Wahrnehmungsvertrag auf die VG Wort übertragen wurden.
Umgekehrt kann es auch im Falle einer erfolgreichen Berufung seitens der VG Wort zu Rückforderungen gegen solche Urheber kommen, die ihre den Ausschüttungen zugrunde liegenden Rechte schon vor Abschluss des Wahrnehmungsvertrages durch Verlagsvertrag an einer Verleger abgetreten haben.
Es bleibt also spannend. Im schlimmsten Fall muss man also unter Umständen irgendwann etwas zurückzahlen, im besten Fall erhält man noch etwas hinzu. Wir werden sehen.