Veterinärmedizin und Humanmedizin – Der Unterschied im Handel

Zwischen der Tiermedizin und der Humanmedizin gibt es oftmals garnicht so einen großen Unterschied, wie man meistens glauben mag.
So kann man vor allem im Vertrieb von Medizintechnik für Tierärzte kaum einen Unterschied in vielen Bereichen feststellen.
Chirurgische Instrumente sind oftmals exakt die gleichen Instrumente, wie die aus der Humanmedizin.

Da liegt daran, dass es eine spezielle Anfertigung nicht benötigt wird. Ein Veterinärmediziner benutzt ein Skalpell, welches oftmals der Humanmediziner ebenfalls benutzt.
Auch bei medizintechnischen Geräten wird bei der Herstellung nicht unterschieden. Die Geräte weisen exakt die qualitativ gleichen Merkmale.
Der Unterschied dürfte in einigen Fällen lediglich an den Einstellungen des Gerätes liegen, da die Größe des Patientes bei Tieren oftmals variiert.

Rechtliches
Die Medizintechnik ist streng vom Gesetzgeber reguliert.
Die Regelungen für die Produktion, Vertrieb und weitere rechtliche Aspekte von Medizintechnischen Produkten wird im Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt.
Medizintechnische Geräte und Instrumente für Menschen fallen unter das Medizinproduktegesetz.
Beim Handel von Medizintechnik für Tierärzte sind die Regelungen weniger streng gehalten und erleichern somit ungemein den Vertrieb und ersparen gleichzeitig langwierige Wartenzeiten
für Genehmigungen oder Lizenzen.

So kann es als Händler vorkommen, dass man für das gleiche Gerät verschiedene rechtliche Bedingungen beachten muss.
Da kommt unterm Strich auf den Kunden an und wie man das Gerät deklariert. Weiteres ist für diesen Fall ebenfalls im Medizinproduktegesetz geregelt.


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