Klar haben Sie eine große Verwandtschaft: Mutter, Vater, Geschwister, Onkels und Tanten.. STOP!!!
Leider nicht wenn Sie Familienforschung betreiben.
Mal wieder einiges aus der Praxis:
- Ein Herr versucht die Heiratsurkunde (aus dem Jahr 1935) seines Onkels zu bekommen, doch die Behörden weigern sich.
Tja, leider haben die Behörden Recht. Laut dem Personenstandsgesetz ist man nicht mit seinem Onkel Verwandt und hat daher kein Anrecht auf eine Kopie der Urkunde. Dem Mann konnte aber geholfen werden. Die Mutter ist leider bereits verstorben, aber es gibt noch eine Tante.
Die ist laut Personenstandsgesetz direkt mit dem Onkel verwandt. Also hat die nun die Urkunde beantragt und bekommen, sodass der Mann an die Daten herangekommen ist.
- Ich habe einen Anruf von eines Mädchens bekommen (14 Jahre alt), die im Rahmen eines Schulprojektes Ihre Familie erforschen soll. Sie versucht an die Geburtsurkunde ihrer Halb-Schwester zu gelangen.
Das zuständige Standesamt hat die Urkunde nicht zugeschickt. Grund ist hier das Alter des Mädchens.
Nochmals das Personenstandsgesetz:
Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Beim Geburtenregister und Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister oder Halbgeschwister gestellt wird.
Rein theoretisch kommt man also an Urkunden von Halb-Geschwistern, ABER antragsbefugt sind nur über 16 Jahre alte Personen.
Tja, das Mädchen lebt bei seiner Mutter und die Halb-Schwester stammt aus der zweiten Ehe des Vaters. Die Mutter ist also auch nicht mit der Halb-Schwester verwandt und es besteht kein Kontakt zum Vater.
Tja, da kann man eigentlich nichts machen außer:
a.) Persönlich beim zuständigen Standesbeamten vorsprechen und hoffen, dass er oder sie mal ein Auge zudrücken.
b.) Eine Meldeauskunft vom Vater einholen und den Kontakt wieder herstellen und somit an die Daten der Schwester zu kommen.
c.) Zwei Jahre warten, aber dann dürfte es wohl zu spät für das Schulprojekt sein…
Wenn die “Datenschutzfristen”:
Für die Geburtsregister gilt eine Frist von 110 Jahren
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister von 80 Jahren
Sterberegister von 30 Jahren
nicht abgelaufen sind kommt man in manchen Fällen leider nicht an Urkunden der Verwandtschaft.
Ich wünsche Ihnen einen schönen 1. Mai.
Ihre Andrea Bentschneider
PS: Das oben gezeigte Foto habe ich von einer auch für Sie interessanten Interseite. http://www.was-fuer-ein-leben.de/