Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg: Deutsches Recht hat sich dem Scharia-Recht unterzuordnen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg: Deutsches Recht hat sich dem Scharia-Recht unterzuordnen Quelle: Stuttgarter Zeitung
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Außer Muslime, die sind gleicher. Die dürfen auch die Behörden anlügen, hauptsache deren Interessen bleiben gewahrt.
Es folgt eine Auswahl an Paragraphen, die nach Meinung der Richter dem Scharia-Recht untergeordnet zu sein haben:
§ 172 StGB Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und
1. mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder
2. gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.
Ebenso wird bestraft, wer mit einer dritten Person, die verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt, die Ehe schließt oder gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit dieser dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen. 
§ 1306 BGB Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
Art. 6 Grundgesetz
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

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