Das Willkommensfest, das vom anständigen Teil der Bevölkerung von Heidenau und Dresden vorbereitet wurde, kann nun doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat das grundgesetzwidrige Verbot seitens des Landkreises wegen „polizeilichen Notstandes“ als offensichtlich rechtswidrig aufgehoben.
Die Polizei hatte behauptet, die Teilnehmer wegen Personalmangels nicht schützen zu können – die Frage, ob diese sächsische Polizei sie schlicht nicht schützen wollte, wurde immer lauter erhoben. In einer Eilentscheidung haben die Verwaltungsrichter die Polizewillkür jetzt gestoppt.