Vertragsstrafen auf Parkplätzen als lukrative Einnahmen

Letztzens ist es mir passiert und ich habe meine Lehre daraus gezogen. Ich hatte Besuch und war auf dem Weg schnell ein paar Brötchen zu holen. Ja, weniger umweltbewusst nahm ich also das Auto!

Schnell in das Geschäft, die Brötchen geschnappt und an die Kasse. Das Unterfangen dauerte keine 10 Minuten. In freudiger Erwartung ging es nun in Richtung Frühstück!

Leider musste ich feststellen, dass in der kurzen Zeit ein gelber Zettel seinen Weg ebenfalls an mein Auto fand. Ich schaute nicht schlecht, denn darauf vermerkt war eine „Bussgeld“ von 30€. Hierbei handelt es sich nicht direkt um ein Bussgeld, sondern viel mehr um eine Vertragsstrafe. Diesen Vertrag bin ich eingegangen, als ich mit meinem Auto diesen Parkplatz befuhr.

Wie funktioniert das?

Gerade in der Innenstadt haben Supermarktketten mit eigenen Parkplätzen das Problem, dass ihre Kunden den kaum nutzen können. Denn gerne nutzen auch nicht Kunden dieser Ketten die Parkplätze um die Großeltern zu besuchen, zum Arzt zu gehen oder einfach nur in einer Bar chillen. Man selbst möchte also noch schnell was einkaufen, wählt sich den REWE-Markt mit Parkplatz (Beispielsweise an der Warschauer Str.) und bekommt einfach keinen Platz wegen der ganzen unberechtigten Parker. Spätestens beim dritten gescheiterten Versuch fahre ich einen anderen Markt an. Das was also dem Markt einen Vorteil verschaffen sollte, geht nun völlig daneben.

Lidl zum Beispiel hat in meiner Umgebung Schilder aufgestellt, dass die maximale Parkdauer 120 Minuten beträgt und ggf. Abgeschleppt würde. Dann zieht also ein Bereichsleiter oder auch eine dafür benannte Person los und ordnet ein solches Umsetzen des Fahrzeuges an. In den meisten Fällen ist das aber nur eine Androhung und wurde bisher kaum in die tat umgesetzt!

Vertragsstrafen auf Parkplätzen als lukrative Einnahmen

Das Umsetzen von unberechtigten hält den Parkplatz frei und freut den bequemen Autofahrer der nicht weit zum nächsten Parkplatz laufen möchte und vor allem auch keine Parkgebühren des öffentlichen Raumes bezahlen mag. Aber für solche Maßnahmen muss auch Personal bereit gestellt werden, demnach entstehen auch Kosten!

Und wie nutzt man nun Vertragsstrafen als Einnahmequelle?

Die Vergesslichkeit der Menschen, aber auch die Bequemlichkeit bieten Möglichkeiten für ungeahnte Einnahmequellen. Und plötzlich schießen Firmen wie PARK CONTROL aus dem Boden. Diese Firmen sprechen Supermärkte und Co mit eigenem Parkplatz an und bieten diesen an, kostenlos die Überwachung der Parkplätze zu übernehmen.

Nun werden also Schilder in dein Einfahrten und auch auf den Parkplätzen angebracht. Darauf sind die AGB´s vermerkt. Natürlich müssen diese bestimmte Formen einhalten. Denn über die Zeit versuchte man sich rechtlich abzusichern ohne den Vertragsnehmer wirklich zu informieren. Also die Tafel so anbringen, dass sie auf den ersten Blick nicht ersichtlich, oder die Schrift unlesbar klein ist. Mittlerweile sind aber einige Autofahrer Gerichtlich dagegen vorgegangen, so das jeder dieser Firmen verpflichtet ist die Schilder auch aus dem Auto halbwegs lesbar anzubringen.

In den meisten Fällen willigt ihr also mit befahren des Parkplatzes ein, eine Parkscheibe einzulegen und die vorgeschriebene Parkdauer nicht zu überschreiten. Soweit so gut, denn auch dieses bringt den Betreibern der Märkte den erhofften Vorteil.

Was ist daran nun FALSCH?

Die Firmen stellen nun Personen an. Diese warten ganz gezielt auf den Parkplätzen und sind nicht erkennbar. Zumindest ich habe sie noch nicht erkannt. Leider achten sie aber ganz extrem gut auf euch. Denn sobald ihr das Fahrzeug verlassen habt und außer Sicht seit, wird sich dieser Mitarbeiter zu eurem Auto bewegen und diesen verdammten Zettel anbringen.

Selbe Situation im öffentlichen Parkraum würde wohl eher dazu führen, dass man euch anspricht. Wobei auch das sicherlich auf den Mitarbeiter des Ordnungsamtes ankommen würde. Dieses vorgehen zeigt aber ganz klar, dass diese Unternehmen darauf abzielen euch zu erwischen und das auch wenn ihr ganz klar erkennbar in das richtige Geschäft verschwindet.

Noch absurder wird es aber, wenn man sich anschaut welche Parkplätze nun durch solche Unternehmen betreut werden.

Zum Beispiel der Parkplatz auf dem ich die Strafe kassiert habe. Er befindet sich in Lichtenberg. Einem Gebiet in dem es ausreichend Parkplätze gibt, welche noch dazu kostenfrei sind. Und auch vor Park Control hatte dieser Parkplatz so gut wie kein Problem mit unberechtigten. Jedoch lässt sich auch dort Geld verdienen. Denn wie schon erwähnt werden ja auch erkennbar die Kunden zur Kasse gebeten.

Die Vertragsstrafe mal etwas genauer betrachtet. Und bin ich dagegen vorgegangen?

Auf alten Schildern ließt man noch Vertragsstrafen von 19,90€. Jedoch dürften diese so nach und nach verschwinden und die neuen Schilder mit 30€ abschließend aufgestellt werden. Vergleichen wir also die Vertragsstrafe mit dem Bussgeld für eine ähnliche Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Raum, dann stehen hier 30€ —10€ (bei nicht eingelegter Parkscheibe bis 30 Minuten) entgegen.

Damit ist die Vertragsstrafe 3 Mal so hoch. Natürlich recherchierte ich zu diesem Thema und war gewillt, völlig entnervt und uneinsichtig dagegen vorzugehen. Demnach recherchierte ich im Netz. Man findet auf anhieb unzählige Berichte in Video- und Textform. Auch eine Mail mit Stellungnahme des Unternehmens habe ich gefunden und mich im Anschluss für das bezahlen der Strafe entschieden.

Eine Überlegung wäre also, die im Verhältnis weit höhere Strafe anzufechten! Hierzu könnte man drüber nachdenken den § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) anzuwenden.

Dieser lautet:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Würde man dieses also anwenden, dann würde Absatz 1 sicherlich anwendbar sein. Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob hierbei auch die Aufzahlungen aus Absatz 2 greifen müssten. Und aus diesen hätte ich keinen Anwenden können. Auch das Unternehmen argumentierte mit unter Anwendung dieses §. Dieses würde aber auch nur dann funktionieren, wenn man das Verwarnungsgeld von Berlin als Vergleich zieht. Spätestens hier argumentiert das Unternehmen damit, dass es sich hierbei nicht um ein Verwarnungsgeld handelt sondern viel mehr um eine Vertragsstrafe die ihr auf Grund der nicht eingehaltenen AGB´s kassiert habt.

Einzige Möglichkeit die ich nun noch sehe, ist zu schauen, ob alle Pflichten des Betreibers erfüllt wurden. Als wichtigster Punkt die halbwegs gut sichtbare Tafel mit den Vertragsbedingungen in allen Parkplatzeinfahrten!

Mir persönlich war es nun aber zu Umständlich und auch zu unsicher dagegen vorzugehen. Denn relativ schnell schalten solche Unternehmen ein Inkassobüro ein und verlangen perverse Mahngebühren. Im Zweifel dann noch ein zivilrechtlicher Streit vor Gericht, welcher ganz sicher nicht von meiner Verkerhsrechtsschutz gedeckt ist (zumindest würde ich das vom Gefühl so vermuten).

Fazit:

Diese Unternehmen nutzen eine Nische um sich damit zu bereichern,. Dieses zeigt praktisch das Verhalten der angestellten. Ich würde spontan sagen, sie bekommen sicherlich eine Provision, oder neuen wir es Abschussprämie!

Das beste was wir also an dieser stelle machen können, ist einfach diese verdammte Scheibe da einzulegen und somit diese Einnahmequelle versiegen zu lassen. Vielleicht geben sie dann diese verdammte Masche irgendwann auf, da sie ja eh nicht von den Supermärkten bezahlt werden.

Der Beitrag Vertragsstrafen auf Parkplätzen als lukrative Einnahmen erschien zuerst auf hauptstadt-diva.de.


wallpaper-1019588
5 Dinge, die du als Trailrunning-Anfänger wissen solltest
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
Kalorienarme Lebensmittel: Top-Auswahl für Ihre Diät
wallpaper-1019588
#1492 [Review] Manga ~ Dein Verlangen gehört mir