Vertragsdiktat ohne Verhandlungen: die BKK vor Ort macht fröhlich weiter!

Vertragsdiktat ohne Verhandlungen: die BKK vor Ort macht fröhlich weiter!

© A.Dreher / pixelio.de

Wer im Bereich der Orthopädieschuhtechnik bisher geglaubt hat, er befinde sich ausserhalb der Landesinnung Nord, und da könne er sich die dortigen Schwierigkeiten mit den Betriebskrankenkassen City BKK und BKK vor Ort gelassen – und vielleicht sogar ein wenig belustigt – von aussen betrachten, der sollte sich seines geruhsamen Lebens nicht zu sicher sein. Die ersten dunklen Wolken aus Nordrhein-Westfalen ziehen auch über andere Bundesländer…

Jetzt erhielt die Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik Thüringen ein Schreiben der BKK vor Ort, und zwar unter dem Datum 28.06.2011.

Mit diesem Schreiben kündigte die Betriebskrankenkasse für sich den Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zwischen der Landesinnung und dem BKK Landesverband Ost zum 30.09.2011.

Kein Problem, werden Sie jetzt vielleicht noch sagen, in Kenntnis des Rundschreibens des Bundesversicherungsamtes vom 28.12.2010

Bundesversicherungsamt: Klare Richtlinien für Verträge und Vertragsverhandlungen nach §127 SGB V – und eine schallende Ohrfeige für einige Krankenkassen « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

und vielleicht auch in Kenntnis des Verfahrens vor dem Sozialgericht Lübeck

Streit zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Nord und der BKK vor Ort: Die Betriebe dürfen wieder versorgen! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

wird doch jetzt die BKK vor Ort Vertragsverhandlungen anbieten, um den Anforderungen gerecht zu werden, die an sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu stellen sind.

Weit gefehlt: kein Wort enthält diese Kündigung zur Frage der nunmehr aufzunehmenden Vertragsverhandlungen!

Nein, auch hier wird wieder der Versuch unternommen – genau wie im Bereich der Landesinnung Nord – einseitig den Vertrag mit dem Bundesinnungsverband  für Orthopädietechnik bzw. der unvermeidlichen AGOS (NRW) über die GWQ ServicePlus AG durchzudrücken. Die BKK vor Ort gibt dazu gezielte Handlungsanweisungen, wie man diesem Vertrag beitreten könne und schreibt entlarvend:

„Ab dem 01.10.2011 ist daher nur noch der Vertrag mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik und der Arbeitsgemeinschaft Orthopädieschuhtechnik AGOS/NRW anzuwenden.“

Die Landesinnung Thüringen hat nun mitgeteilt, sie werde den Betrieben den Beitritt nicht empfehlen und den „GWQ-Plus-Vertrag“ auch für sich nicht übernehmen. Gleichzeitig hat sie die BKK vor Ort ausdrücklich zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.

Es bleibt abzuwarten, ob der inzwischen auch bei der BKK vor Ort eingegangene Beschluss des SG Lübeck zu einer gewissen Einsicht bei der Kasse führt – oder ob man sich auch in Thüringen stur stellt; Letzteres wird dann wieder die Frage aufwerfen, wie sich die Landesinnung Thüringen dann positioniert: so, wie die NRW oder wie die Landesinnung Nord.

Den anderen Landesinnungen allerdings – jedenfalls denjenigen, die sich nicht dem Vorbild ihrer Kollegen in NRW anschliessen und den einseitig auferlegten Vertrag akzeptieren wollen – muss man wohl anraten, sich vorzubereiten: es stellt sich für sie offenbar nicht die Frage, ob sie demnächst in diesen Vertrag gedrängt werden, sondern nur, wann sie an der Reihe sind.

Schöne, neue Vertragswelt….

Photo: www.pixelio.de


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