Vertikale Arbeitsteilung zwischen Ärzten – Übertragung auf Assistenzärzte

Von Mumford

Die vertikale Arbeitsteilung behandelt die haftungsrechtliche Problematik, welche Aufgaben von einem Chefarzt, Oberarzt oder sonstigen Facharzt auf Assistenzärzte, Krankenschwestern und Krankenpflegern übertragen werden können.

Des Weiteren wird hier thematisiert, in welchem Umfang Kontrollen des nachgeordneten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals erforderlich sind und inwieweit sich nachgeordnetes ärztliches und nicht-ärztliches Personal auf die Organisation und die Anordnungen der vorgesetzten Ärzte verlassen können.

Wird eine selbständig durchzuführende Operation auf einen dafür nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt übertragen, so liegt hierin ein Behandlungsfehler in Form eines Organisationsfehlers. Der Behandlungsfehler kann jedoch nur unter der Voraussetzung bejaht werden, dass der nicht ausreichend qualifizierte Assistenzarzt, nach den bei ihm vorauszusetzenden Kenntnissen und Fähigkeiten, gegen die Übernahme des selbständig durchzuführenden Eingriffs, Bedenken hätte haben und die Gefährdung des Patienten hätte voraussehen müssen (BGH, NJW 1984, 655).

Insofern der Assistenzarzt keinerlei diesbezügliche Bedenken hat, kann er sich auf die Entscheidung des Chef- oder Oberarztes verlassen.

Der Vorwurf eines möglichen Behandlungsfehlers kann auch einem in Ausbildung befindlichen Assistenzarzt, wenn dieser ohne Aufsicht und Anleitung eines (Fach-) Oberarztes eine Operation durchgeführt hat und keine Anhaltspunkte für ein voreiliges oder eigenmächtiges Handeln des Assistenzarztes vorliegen, nicht gemacht werden (BGH, VersR 1997, 833).