Im Skandal um die mangelhaften Implantate des französischen Herstellers „PIP“ erging nun ein wegweisendes Urteil.
Verschiedene Zeitungen berichten, dass das Handelsgericht in Toulon die Klage der Allianz abgewiesen hat, mit der diese den Versicherungsvertrag mit der Firma PIP für nichtig erklären lassen wollte.
Die Allianz hatte sich bis dato auf den Standpunkt gestellt, der Vertag sei unwirksam, weil die Verantwortlichen der Firma PIP bei Vertagsabschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht hätte. Dieser Auffassung ist das Handelsgericht offensichtlich nicht gefolgt.
Ferner wird über ein weiteres Urteil berichtet, in dem die Allianz durch ein Gericht in Lyon zur Zahlung von 19.650 € an eine PIP- Geschädigte verurteilt wurde.