Seit 1. Januar 2012 unterliegen Teilnehmer aller dualen Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenkasse besteht während der gesamten Dauer des Studiums und damit sowohl während der Praxisphasen als auch während der theoretischen Studiensemester. Es besteht keine Übergangsregelung, auch eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.