Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Wie der Betreiber der Augsburger Bahnhofsgaststätte feststellen musste, können nicht nur die Corona-Viren, sondern auch die behördlich erlassenen Anordnungen zwecks Vermeidung von Infektionen tödlich sein.
Ein „friedfertiger“ Staatsgast aus Eritrea setzte sich mit den in der Gaststätte gekauften Speisen in den gemäß behördlicher Anordnung abgesperrten Restaurantbereich und wurde vom Wirt höflich gebeten, den Bereich zu verlassen, weil er sich dort aufgrund der behördlichen Verfügung nicht aufhalten dürfe.
Der „schutzbedürftige“ Staatsgast wurde sofort aggressiv, er würgte den Gastwirt und prügelte wie ein Berserker auf ihn ein, was zu einer stark blutenden Platzwunde am rechten Auge des Wirtes führte, wobei der Gastronom noch froh sein konnte, dass der „friedfertige“ Neubürger anscheinend kein Messer bei sich trug, mit dem er den Gastwirt abstechen konnte.
Wenn Politiker ehrlich wären, was aus beruflichen Gründen allerdings unmöglich ist, würden sie die deutsche Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, oder zumindest die Betreiber von kleinen Imbissbetrieben vor körperlichen Übergriffen warnen, weil sie genau wissen, dass die Maßnahmen und Verordnungen in Sachen „Infektionsschutz“ die ausländischen Mitbürger einen feuchten Kehricht interessieren und sie genau so bedient werden wollen, wie es vor dem Erlass der Verordnungen der Fall war, im Klartext gesprochen animieren die Verordnungen die ausländischen Männerhorden, die immer noch ungestraft unterwegs sind sogar zu sexuellen Übergriffen auf junge Frauen, oder zu Raubüberfällen, weil denen auf behördliche Anordnung ja nur ihr Partner, bzw. eine zweite männliche Person helfen kann und wenn ein halbes Dutzend Ausländer (wie am 22.03.2020 in der U-8 am U-Bahnhof Kottbusser Tor geschehen) eine junge Frau belästigt und der Partner seine Lebensgefährtin verteidigen will, wird er von den angeblich friedfertigen jungen Männern gnadenlos ins Krankhaus geprügelt. Wenn zwei deutsche Männer dem Partner der sexuell belästigten Frau zu Hilfe gekommen wären, hätte er möglicherweise nicht so viel Schläge und Fußtritte bekommen, doch dann hätten die herbei gerufenen Polizisten, die sich keinen Deut für die flüchtenden Ausländer interessierten die drei deutschen Männer mit einem saftigen Bußgeld belegt, weil sie sich laut Infektionsschutz-Verordnung nur zu zweit gegen das halbe Dutzend Ausländer hätten wehren dürfen. Meines Erachtens wird es durch die mittelalterliche Mentalität unserer Neubürger in Sachen „Befolgung von Verordnungen“ noch einige zusätzliche Probleme geben.