Wenn ein Gericht sagt, na ja, wir denken beide Parteien waren nicht ganz ehrlich. Wenn dann genau die Vermutungen und Verdächtigungen, die ja eigentlich durch ein Gerichtsurteil beendet werden sollen, nämlich “vielleicht ist sie eine Verleumderin”, “vielleicht ist er ein Vergewaltiger”, explizit, wenn auch im Umkehrschluss, formuliert werden, dann darf man annehmen – dieses Gericht mochte weder die Klägerin noch den Beklagten.
Es ist sicher unpassend und taktlos, aber ob das was mit “gleich und gleich gesellt sich gern” zu tun hat?