Vermittelnde Berater???

Erstellt am 26. Juli 2011 von Dairabaer @DairaBaer
Hallo liebe Leser,
heute muss ich meinem Ärger mal Luft machen. Es gibt schon wieder Vorschläge zur Honorarberatung im Versicherungsbereich. So wurde vom BMELV ein meiner Meinung nach äußerst fragwürdiges, nennen wir es mal "Gedankenmodell" vorgestellt. Die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung für Honorarberatung meiner Meinung nach ein Konstrukt, was nur einem Zweck dient: Den Berufsstand der Versicherungsmakler zu diskreditieren, zu verunglimpfen. Alles was dort steht, wird von ehrlichen Versicherungsmaklern eh, gemacht. (Wobei die Frage der Ehrlichkeit in dieser Branche, eher eine zweischneidige ist. Meiner Meinung nach gibt es zu wenige von den wirklich ehrlichen.)
Wir Makler unterscheiden uns doch bereits dadurch von dem Versicherungsvertretern, dass wir eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes in allen versicherungsrelevanten Bereichen durchführen dürfen.. Unser Berufsstand ist der einzige, der dazu befugt ist. Damit greifen wir sogar noch weiter als mancher Steuerberater. Und der ist, wie wir wissen, ja der Liebling eines jeden Deutschen.
Aber nun mehr zu meiner genauen Kritik an diesem "interessanten" Vorschlag:
4. Vermittlung
Der Honorarberater soll nicht nur abstrakt beraten dürfen, sondern auch den Erwerb eines
konkreten Finanzprodukts vermitteln können. (...)

Wozu dann die Schaffung dieses neuen Berufes, dessen Berufsbild  im § 59 des  VVG genau  mit folgenden Worten erklärt wird.:
(4) Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Diese beiden Punkte widersprechen sich eindeutig. Außerdem missfällt mir massiv die Aussage, welche unter:
6. Unabhängigkeit
Der Honorarberater muss in seinen Entscheidungen von den Produktanbietern unabhängig
sein. In keinem Fall darf er Provisionen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile von Produktanbietern für sich behalten.
Hallo wie passt das denn mit " 4. Vermittlung
Der Honorarberater soll nicht nur abstrakt beraten dürfen, sondern auch den Erwerb eines
konkreten Finanzprodukts vermitteln können. (...)" zusammen? Das ist ja ein Widerspruch in sich. Liebe Leute von der BMELV, denkt doch in Zukunft zu Ende, wenn Ihr was vorschlagt und haltet Euch dann an die geltenden Gesetze.
Ich empfinde diesen ganzen Zinober um den Honorarberater mittlerweile als einen Angriff auf die Versicherungsmakler, welche mit dem Sachverwalterurteil vom BGH (.Az.: IVa ZR 190/83)  ehe die Aufgabe der Vermögensverwaltung des Klienten bekam. Ich bin nicht der Meinung, dass sogenannte Nettotarife schlecht sind. Ich bin bin nur mittlerweile der Meinung, dass der Berufsstand des Honorarberaters absolut sinnfrei ist. Ebenso bin ich allerdings der Meinung, dass eine unabhängige Beratung ausschließlich von einem Versicherungsmakler erfolgen kann. Siehe § 59 VVG Absatz 3:
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
Eine Honorarberatung sei deswegen sinnvoller, weil dann das Provisionsabgabeverbot  nicht aufgehoben werden muss? Mal im Ernst, wer teilt seinen Verdienst freiwillig mit jemandem? Doch nur Ehepartner. Nun, ich heirate nicht jeden meiner Kunden, also teil ich auch nicht meine Courtage/ Honorar. (siehe Machen wir halbe/halbe) : Wenn ich aber nicht bereit bin zu teilen, dann machen Nettotarife keinen Sinn.
Liebe Grüsse
Daira Bär