ZDH und DGB begrüßen, dass die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept die energetische Gebäudesanierung als den zentralen Schlüssel zum Erreichen der Klimaschutzziele anerkennt. Die Wiederanhebung des Fördervolumens im CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2011 auf knapp 950 Millionen Euro sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagten der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und ZDH-Präsident Otto Kentzler in Berlin. Beide bezeichneten diesen Schritt alleine aber als nicht ausreichend für die im Energiekonzept angestrebte und notwendige Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate. „Das Fördervolumen bleibt weit hinter den Fördermitteln des Jahres 2009 zurück“, kritisierten Otto Kentzler und Michael Sommer. „Damit droht die Gefahr, den in den letzten Jahren starken Schwung in der energetischen Gebäudesanierung zu bremsen und die Erreichung der Klimaziele zu gefährden."
Nach Auffassung von Handwerkspräsident Otto Kentzler und dem DGB-Vorsitzenden Michael Sommer müsse deshalb bereits im kommenden Jahr die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung deutlich angehoben und dann auf hohem Niveau verstetigt werden: „Zielgröße muss dabei sein, das Förderniveau im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens 2 Milliarden Euro wie im besonders erfolgreichen Jahr 2009 zu steigern.“
Dabei sehen DGB und ZDH mit Sorge, dass die Finanzierungsmöglichkeiten über das Sondervermögen “Energie- und Klimafonds“ mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind und für die kommenden Jahre keine sicheren und damit verlässlichen Finanzierungsströme garantieren. „Wir brauchen im Interesse einer langfristig angelegten energetischen Sanierung des Gebäudebestandes dringend verlässliche Finanzierungsströme“, so Kentzler und Sommer. „Solange dies nicht der Fall ist, sollte die Unterstützung der energetischen Gebäudesanierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen. Denn ein Euro Fördermittel für das CO2- Gebäudesanierungsprogramm löst rund neunmal so hohe private Investitionen aus, sichert und schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze und finanziert sich über zurückfließende Steuer- und Beitragseinnahmen praktisch selbst“, hoben beide Seiten hervor.
Zudem sind für eine Beschleunigung der Sanierungsrate im Gebäudebestand dringend weitere Maßnahmen erforderlich, u.a. zur Erschließung des großen Bestands an Mietwohnungen. „Die geplante Novelle des Mietrechts muss zu einer ausgewogenen Verteilung der Lasten führen, ohne die Beteiligten zu überfordern“, sagten Michael Sommer und Otto Kentzler übereinstimmend.
Sowohl für die Eigentümer als auch für die ausführenden Betriebe komme es bei der Sanierung des Gebäudebestandes in hohem Maße auf Verlässlichkeit und Tragfähigkeit der rechtlichen und insbesondere auch der finanziellen Rahmenbedingungen an. „Nur dann können die erheblichen im Gebäudebestand liegenden Potentiale auch gehoben werden“, erklärten DGB und ZDH abschließend.