Verhindert Barzahlung den Rundfunkbeitrag?

Von Klaus Ahrens

Norbert Häring will auf der Barzahlung seiner Rundfunkgebühr (Haushaltsbeitrag) bestehen und dadurch so hohe Kosten für den GEZ-Nachfolger verursachen, dass der Beitragsservice letztlich aufgibt.

Darüber berichtet der Journalist und Wirtschaftsexperte in seinem Blog “Geld und mehr”. Häring hat schon mehrere Bücher zu wirtschaftlichen Themen veröffentlicht.

Man muss nur auf Barzahlung bestehen

Seine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr hat Häring im Februar 2015 widerrufen und erhielt daraufhin eine Aufforderung, das Geld zu überweisen. Er antwortete drauf am 22. März 2015:

“Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind ‘in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel’. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.”

Seitdem hat er nichts mehr vom Beitragsservice gehört und vermutet, dass dieser lieber auf sein Geld verzichtet, als dafür extra eine Barzahl-Möglichkeit zu schaffen.

Bareinzahlung bei einer Bank sei wegen der hohen Bearbeitungsgebühren, die nach Meinung von Häring vom Beitragsservice zu tragen wären und die bei mancher Bank mehr als die Hälfte des Beitrags kosteten, nicht möglich.

Die Begleichung einer Schuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel ist aber zum Nennwert ohne Abzüge zu ermöglichen.

Und wenn der Beitragsservice ihm den Gerichtsvollzieher ins Haus schicke, wolle er klagen, um sein Recht auf Barzahlung durchzusetzen.

Häring ruft jetzt andere auf, es ihm nachzutun, wobei sein Ziel ist, dass möglichst viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren bestehen.

Zum Hintergrund:

Der neuen Rundfunkbeitrag stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Denn diese sogenannte “Haushaltsgebühr” muss jeder zahlen, der in Deutschland eine Wohnung hat, auch Menschen, die kein Empfangsgerät besitzen.

Nach einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen gegen die Abzocke. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Sie kostet pro Haushalt und Monat 17,98 Euro, also 215,76 Euro jährlich – zuviel für jemanden, der dafür keine Gegenleistung bekommt.

Die Gebühr soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abdecken. Wer früher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wurde damit auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft und zahlt heute12,46 Euro mehr als früher.