Verhetzung in gewissen Fällen erlaubt…

Erstellt am 29. Januar 2011 von Schreibfreiheit

Wenn Verhetzung durch Grüne, Sozialisten, Moslems oder Türken geschieht, wünscht die Österreichische Regierung ausdrücklich, am Prinzip der Meinungsfreiheit festzuhalten.

Antisemitismus und Volksverhetzung durch Türken ist kein Delikt.

Nur kritische Äusserungen aus bürgerlichen, christlichen oder freiheitlichen Lagern werden verfolgt oder angezeigt.

Dies beweist die Zulassung des Filmes „Tal der Wölfe Palästina“ durch die österreichische Regierung.

Ausgerechnet zu den Tagen des Holocaust-Gedenkens haben österreichische Politiker nichts dagegen einzuwenden, einen klar antisemitischen Film mit wieder auferstehenden, mittelalterlichen und nationalsozialistischen Mythen über Kinderopfer von Juden, der  Leugnung des Rechtes der Souveränität eines Staates, wenn er Israel heißt, primitiver antiamerikanischer Hetze in Österreich jugendfrei in die Kinos zu bringen.

Auch die Grünen begrüßen  offensichtlich neue Judenhetze. Der SPÖVP als alte, ehemalige Nazis schützende Parteien finden auch nichts dabei, wenn es neue Aufstachelungen gibt gegen Israel und seine Existenz in Kinos in Frage stellt.

Als Dank für die antisemitische Schützenhilfe aus der Türkei hat man daher auch noch keine Schritte zur Ablöse des türkischen Botschafters getan – man ist doch offensichtlich auf einer Linie in außenpolitischen Belangen.