Von den Wikileak-Veröffentlichungen habe ich gelegentlich etwas mitbekommen, ohne mich aber näher dafür zu interessieren: was ich davon gehört habe, war mir einfach zu banal, um mein Interesse zu wecken. Und Julian Assange, übrigens ist in meinen Augen zwar 'kein Kostverächter', ansonsten aber weder Held noch Anti-Held: er ist mir schlicht schnuppe. Doch begrüße ich selbstverständlich das Whistleblowing als Prinzip, etwa wenn es um Korruption geht, und somit finde ich es auch gut, dass es für derartige Insider-Informationen eine Internet-Platform gibt, diesen breite Wirkung verleiht und den Informanten (zumindest theoretisch und auf der technischen Ebene) Anonymität ermöglicht.
Was mich an diesem Fall reizt ist einfach der Drang, meine Kombinationsgabe zu üben, etwa so wie ich das z. B.in meinem Blott "Wahrheit, Lüge, Rechtsgutachten: Zwischenbericht UNTERSUCHUNG DES VERWALTUNGSHANDELNS AUF SEITEN DER STADT DUISBURG ANLÄSSLICH DER LOVEPARADE" über die Duisburger Loveparade getan hatte.
Und von dort stoße ich jetzt doch gleich auf einen 'alten Bekannten', der (mit der Vergewaltigung nichts zu tun, aber) auch zum vorliegenden Thema einen Blog-Eintrag erstellt hat. Das freilich unter einem etwas anderen Aspekt, nämlich dem juristischen: "Europäischer Haftbefehl - Missbrauch im Fall Assange? (mit Updates 9.12. und 10.12.)" lautet der Eintrag des Regensburger Rechtsprofessors Henning Ernst Müller im Beck Blog (i. e. der Blog des bekannten Verlages juristischer Fachliteratur). Zur Lektüre empfohlen; ebenso bringen manche Kommentare weitere Informationen. Müller verlinkt auch zu den einschlägigen Rechtstexten; ebenso eine Webseite der schwedischen Strafverfolgungsbehörde (rechts am Rand), die auch eine Presseerklärung der aktuell mit dem Fall beschäftigten Marianne Ny, Leiterin der Strafverfolgungsbehörde (Oberstaatsanwältin / Generalstaatsanwältin?) enthält.
Auch die (trotz des englischsprachigen Titels offenbar deutsche) Legal Tribune Online nimmt sich der fachjuristischen Seite der Ereignisse an: "Inhaftierter WikiLeaks-Gründer. Wohin die Reise gehen kann" fragt dort der auf Internationales Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Kai Peters. Allgemeinverständlich ist der SZ-Artikel "Das Recht auf ein spätes Nein".
Ich selbst habe mich, wie immer bei solchen breit diskutierten Themen, durch einen Haufen Informationsmüll wühlen müssen um nun doch hoffentlich zumindest das zu wissen, was öffentlich bekannt ist. Und daraus Szenarien zu bilden, wie es zum Vergewaltigungsvorwurf kam, bzw. dazu, dass die Schwedische Justiz (anscheinend nur:) einen Sachverhalt aus den Aussagen der beiden Schwedenschnepfen* unter den Straftatbestand der Vergewaltigung (in seiner spezifisch schwedischen, d. h. aus unserer Sicht recht weit gefassten Ausprägung) subsumiert hat (Voraussetzung für den schwedischen Auslieferungsantrag an Großbritannien).
[*Der Ausdruck "Schwedenschnepfen" ist nicht besonders respektvoll; warum ich ihn dennoch für akzeptabel halte, wird weiter unten deutlich werden.]
Eigentlich wollte ich den vorliegenden Blott unter einen anderen Titel stellen, nämlich: "Schoppenhauer reloaded: Gehst du zum Schwedenweibe, vergiss deinen Keuschheitsgürtel nicht!"
aber das war mir dann doch etwas zu harmlos. Ob eine CIA-Verschwörung (Sexfalle, sexfalla, honeytrap) vorliegt, kann ich natürlich nicht wissen. Diejenigen, die solche Verdächtigungen äußern oder insinuieren (wie z. B. die Anwälte von Julian Assange) haben entweder ein Interesse daran, dass die Öffentlichkeit das glaubt, oder ihre Schreibzeugnisse weisen sie - sagen wir mal euphemistisch: nicht unbedingt als Mitglieder der Avantgarde der kritischen Intelligenz aus.
Kritiker wie Toby Harnden vom Telegraph (22.08.10) oder Michael C. Moynihan ("The Boring Truth About Those Julian Assange Smears" - 25.08.10) oder kürzlich (10.12.) aus Australien Marian Dalton bringen gewichtige Argumente gegen die Meinung vor, dass die Vergewaltigungsvorwürfen gegen Julian Assange (das hier von mir verlinkte englischsprachige Wikipedia-Stichwort ist weitaus detaillierter als das deutschsprachige) mit einem US-amerikanischen Komplott gegen Julian Assange zu tun haben. (Dieser Beitrag - vom 21.8.10, also sehr früh - neigt eher zur Verschwörungstheorie, will aber auch einen Racheakt der Frauen und sogar ein tatsächlich von Julian Assange begangenes Sexualdelikt nicht ausschließen.)
Tatsächlich spricht mehr dafür, dass es sich um einen privaten Racheakt von zwei Frauen (oder - meine Einschätzung - im Kern hauptsächlich von einer Frau, nämlich vom Engelsgesicht Anna Ardin - hier ein anderes Portraitfoto von ihr und weiter unten in diesem - schwedischen - Blogpost eine mehr realistische Gesichts-Ansicht) handelt. Sie wird allgemein als eine energiegeladene sozusagen 'donna di garbo' geschildert (mir scheint, dass manches aus dieser abstrahierenden Beschreibung von Goldonis gleichnamiger Komödie durchaus auf Anna Ardin zutreffen könnte), und als solche versteht sie sich offenbar auch selbst (vgl. auf ihrer Flickr-Seite das Foto "Anna Garbo 2"). (Einigermaßen ironisch ist in diesem Zusammenhang, dass die berühmte Greta Garbo lesbische Neigungen hatte und jetzt dasselbe von Anna Ardin behauptet wird - allerdings um sie, wenig überzeugend, als CIA-Agentin zu diskreditieren.)
Dieses Engelchen steht nun, zusammen mit ihrer - sagen wir mal höflich: ästhetisch nicht ganz so hinreißenden "Leidensgenossin" Sofia Wilen (beider Fotos sind hier konfrontiert), weltweit unter scharfen Attacken und sogar Morddrohungen. Aus Zeitmangel kann ich auf viele Details nicht eingehen; eine sehr detaillierte Feinchronologie bietet die Bild-Zeitung vom 08.12.10 ("So war der Sommer des Wikileaks-Chefs Die Sex-Akte Julian Assange. Ein geplatztes Kondom, ein wilder Morgen und die scharfe Strafe der Schwedinnen"), noch genauer und bebildert hier eine Seite bei "Rixstep".
Da ist allerdings wohl etwas mehr vorgefallen als nur ein Kondom geplatzt, zumindest wohl eine kondomlose Kohabitation von Julian Assange mit Sofia Wilen am Morgen des 17. August, angeblich sogar an der schlafenden Frau vollzogen (stelle ich mir schwierig vor, zumindest solange nicht das Opfer ohne Bekleidung mit gespreizten Beinen und feuchten Träumen im Bett liegt).
Jedenfalls haben die Medien (z. B. The Australian vom 8.12.10 unter "US welcomes jailing of WikiLeaks founder Julian Assange") u. a. aufgrund der Aussagen von Gemma Lindfield als Vertreterin der schwedischen Staatsanwaltschaft vor dem Londoner Gericht, dass über die Inhaftierung von Julian Assange zu befinden hat, die Deliktsvorwürfe so beschrieben (Hervorhebungen von mir):
"Mr Assange faces two counts of sexual molestation, one count of unlawful coercion and one count of rape involving two women in Sweden in August.
In the most details yet released about the allegations Ms Lindfield said that in the cases of both women the allegations included Mr Assange's refusal to wear a condom during sex.
He was also accused of having sex with one of the women by exploiting the fact that she was asleep, and another count said that he had held a woman's arms and forced open her legs so he could have sex with her."
Allerdings sind die Berichte verwirrend, denn Paola Totaro berichtete am 08.12.10 aus London nach Australien (Abdruck dort in einer ganzen Reihe von Zeitungen, z. B. in der Brisbane Times u. d. T. "WikiLeaks founder Julian Assange refused bail" (Hervorhebungen von mir):
"Speaking in court for the Swedish authorities, Gemma Lindfield said Mr Assange was wanted in connection with four allegations of sex crimes.
She said the first complainant, a Miss A, alleged she was the victim of "unlawful coercion" on the night of August 14 in Stockholm and that Mr Assange had used the weight of his body to hold her down in a sexual manner.
The second allegation is that Mr Assange "sexually molested" Miss A by having sex with her without a condom when it was her "express wish" he should use one. Miss A alleges in a third claim that Mr Assange "deliberately molested" her on August 18 "in a way designed to violate her sexual integrity".
The fourth charge is that Mr Assange had sex with a second woman, Miss W, on August 17 without a condom while she was asleep at her Stockholm home."
["Stockholm" ist falsch, denn Sofia Wilen lebt in Enköping. Der Vorwurf, Assage habe "forced open her legs so he could have sex with" einer der Frauen ist evtl. einem Missverständnis entsprungen. Unter dem Titel "Julian Assange denied bail over sexual assault allegations" hatte nämlich der britische Guardian am 07.12.10 u. a. über das schwedische Sexualstrafrecht informiert (meine Hervorhebung):
"Unlike the UK, Swedish rape law is not based on consent but on the aforementioned concept of sexual integrity. There are a number of possible offences against this integrity. Those that involve both penetration and either physical force or a threat of some illegal act, such as violence, are classified as rape. So are assaults on people who are helpless at the time, either as a result of intoxication or severe mental disturbance. The degree of physical force involved need only be very small. It can be enough merely to move the victim's legs apart, according to Gunilla Berglund, at the Swedish ministry of justice. Rape carries a sentence of between two and six years; aggravated rape a sentence of four to 10 years."]
Das geplatzte Kondom war aber der Ausgangspunkt des Problems, denn die 26-jährige Künstlerin Sofia Wilen hat sich zwar wie ein Groupie an Assange rangemacht, dann aber vor Aids-Angst sozusagen in die Hose gemacht als der Mann aus dem Outback abredewidrig bareback vollzog.
wird fortgesetzt
Textstand vom 13.12.2010. Auf meiner Webseitehttp://www.beltwild.de/drusenreich_eins.htm finden Sie eine Gesamtübersicht meiner Blog-Einträge (Blotts). Zu einem „Permalink“, d. h. zu einem Link nur zum jeweiligen Artikel, gelangen Sie mit einem Klick auf das Erstellungsdatum unterhalb des jeweiligen Eintrages.Soweit die Blotts Bilder enthalten, können diese durch Anklicken vergrößert werden.