Im Fall unserer Mandantschaft wurde im Rahmen einer Operation ein Tupfer im Wundbereich vergessen. Der verbleibende Fremdkörper verursachte eine schwere Entzündung, wobei die Ursache zudem über Monate hinweg nicht erkannt wurde.
Dem Operateur ist vorzuwerfen, dass er die bei dem Eingriff verwendeten Materialien vor Abschluss der Operation nicht ordnungsgemäß auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat.
Die Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes hat an unsere Mandantschaft nunmehr eine Abfindung in Höhe von insgesamt 10.000 € ausbezahlt.