Der Werbespruch dazu (und auf dem Plakat) lautet: „Das beste Netz gibt’s bei 1&1!“
Eines meiner „Lieblingsgerichte“, das immer mal wieder wie auch immer herausragende Oberlandesgericht Köln, hat jetzt festgestellt, dass diese Werbung irreführend ist:
Die Werbung wurde in allen Medien verboten
Auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH hat der 6. Zivilsenat der 1&1 Telekom GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung unter anderem untersagt, mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ in Printmedien, auf Plakaten, im Internet und in einem Fernseh-Werbespot zu werben.
Die Werbung sei irreführend, weil sie dahin verstanden werden könne, dass die Firma 1&1 selbst Inhaberin eines eigenen, vom Netz der Antragstellerin und anderen Anbietern im Wesentlichen unabhängigen Netzes sei und sich so von anderen Anbietern abgrenze. Tatsächlich greife die Firma aber wesentlich auf die Netze anderer Anbieter, u.a. auch das Netz der Telekom, zurück und nutze diese.
Telekom-Markenzeichen (.T…) darf nicht benutzt werden
Außerdem untersagte der Senat der Firma 1&1, im Rahmen der Werbung die eingetragenen Markenzeichen der Telekom (u.a. das „T“ – Zeichen und die Farbe Magenta) zu verwenden.
Eingetragene Markenzeichen der Konkurrenz könnten zwar grundsätzlich im Rahmen zulässiger vergleichender Werbung genutzt werden, dies gelte aber nicht, wenn die Werbung, wie vorliegend, irreführend sei.
Für die Telekom wird’s enger
Man merkt an diesem Vorgehen der Telekom aber auch, dass dem Konzern seine Vectoring-Betrügereien mit angeblichen Glasfaseranschlüssen ohne Glasfaser jetzt auf die Füße fallen – die Telekom hat massiv Marktanteile an Stadtwerke und andere Wettbewerber verloren, die für ihre Kunden echte und wirklich leistungsfähige Glasfaseranschlüsse bereitstellen…