Verfassungsschutz – kriminelle Organisation und Volksverhetzer?

Verfassungsschutz – kriminelle Organisation und Volksverhetzer?

die Überschriften geben einen Abriss der Skandale

erschienen bei eisenblatt

In letzter Zeit macht der Verfassungsschutz immer häufiger Schlagzeilen, allerdings kann man nicht behaupten das dies im Positiven Sinne geschehen ist. Das ganze Dilemma begann damit das man heraus fand das die NSU scheinbar vom Verfassungsschutz selbst ins Leben gerufen wurde und die Kriminellen V-Leute hier fleißig Öl ins Feuer gegossen haben und die Zelle sogar mit Waffen und Sprengstoff versorgt haben. Doch als die Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden, sorgte der Verfassungsschutz dafür, daß alle relevanten Akten vernichtet werden. Ich denke jeder Mensch, der noch in der Lage ist, sich seines Verstandes zu bedienen weiß, was das bedeutet.

Man kann also durchaus davon sprechen das es sich hierbei um organisierte Kriminalität handelt.

Doch damit war der Verfassungsschutz noch lange nicht am Ende seiner Machenschaften angelangt und setzte noch ein drauf! Dieses mal veröffentlichte der Verfassungsschutz Brandenburg wohl das dümmste Schreiben aller Zeiten, in dem es Wort Wörtlich heißt:

„Reichsregierungen“ und „Reichsbürger“ behaupten, das Deutsche Reich bestünde in den Grenzen von 1937 bis heute völkerrechtlich fort. Dagegen sei die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich nur teilidentisch, daher völkerrechtlich illegal somit juristisch nicht existent.

Dann fragt man sich allerdings, warum das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden hat:

Bundesverfassungsgericht  2. Senat
Aktenzeichen: 2BvF 1/73

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.07.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] am 21.10.1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: … “Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. …

Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig … Verantwortung für „Deutschland als Ganzes”(= Deutsches Reich) tragen – auch – die vier Mächte. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches.


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Es dürfte damit nun eindeutig geklärt sein, das dass Deutsche Reich sehr wohl existiert und zwar in seinen Völkerrechtlichen Grenzen. Es scheint so als ob der Verfassungsschutz es darauf anlegt, ganz bewusst Lügen und Unwahrheiten zu verbreiten. Doch das scheint noch nicht genug zu sein, denn weitere Schandtaten folgten.

Der Ministeriumssprecher Ingo Decker, geht nun sogar soweit und lässt sich zu folgender Aussage der Volksverhetzung herab:

„Inzwischen stuft Brandenburgs Innenministerium die Reichsbürger als „eine Art rechtsextremistische Sekte”

Nun, wenn das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat, das der Staat in dem wir leben das Deutsche Reich ist, dann ist es nun mal so das wir auch selbige Staatsangehörigkeit besitzen. Somit wäre hier der Tatbestand der Volksverhetzung eindeutig erbracht.

§ 130 StGB
Volksverhetzung.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

 1.  gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.  die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aber wie wir ja bereits wissen, hat das alles überhaupt keine Folgen für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Das haben wir bereits aus den Verbrechen der vom Verfassungsschutz aufgestellten NSU gelernt. Somit handelt es sich beim Verfassungsschutz, meines Erachtens nach nun um eine Gruppe die nicht nur organisierte Kriminalität betreibt, sondern auch noch Desinformation durch das Fälschen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, sondern nun auch noch offenkundig Volksverhetzung betreibt.

Doch wenn man nun glaubt, damit sei der Verfassungsschutz schon am Ende so hat man sich getäuscht über die Kriminelle Energie die dahinter steckt. Denn aus einem Bericht der Zeitung “Junge Welt” (Artikel, 13.09.2012) erfährt man folgendes:

Potsdam. Rund 200 Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen und der Polizei in Brandenburg wurden vom Verfassungsschutz auf mehreren Veranstaltungen über den richtigen Umgang mit der »Reichsbürger«-Bewegung geschult, wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte. Die Seminarteilnehmer sollen demnach nicht mit »Reichsbürgern« diskutieren. Oft zweifelten diese amtliche Bescheide an oder verweigerten Bußgeldzahlungen. Die »Reichsbürger« erkennen die BRD nicht an und hängen der Fiktion eines völkerrechtlich fortbestehenden »Deutschen Reiches« nach. Laut Innenministerium gibt es in Brandenburg etwa 100 von ihnen.

Es ist wirklich kaum zu glauben, wie unverschämt sich diese Organisation verhält! Es scheint so, als ob der Verfassungsschutz es nicht nötig hat, die Rechtsprechung des höchsten Gerichtes des Landes zu akzeptieren und beginnt nun damit Lügen und Dessinformationen zu verbreiten. Es handelt sich hier um Rechtsbeugung der allerhöchsten Klasse.

Alle Menschen in diesem Lande sollten es sich zur Aufgabe machen, die Lügen und Desinformationen des Verfassungsschutzes aufzudecken, wegen ihrer volksverhetzenden Reden anzuzeigen und die Wahrheit über den NSU Terror öffentlich zu machen!

Dies ist ein Aufruf, an alle Wahrheits- und Gerechtigkeitsliebenden Menschen, sich zur Wehr zu setzen!

Quelle: eisenblatt, honigmann


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