In der Presseerklärung des BVerfG heißt es:
Die Beobachtung stellt demnach einen Eingriff in das freie Mandat dar. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.
Beschwerdeführer war Bodo Ramelow, der vom Verfassungsschutz deshalb überwacht wurde, weil in den Reihen der Partei Extremisten vermutet wurden. Allerdings gibt es keinen einzigen Hinweis darauf, dass der Überwachte dazu gehört. Eher im Gegenteil.
Wie sagte das Christoph Möller richtig: Nun muss(te) das Bundesverfassungsgericht die Verfassung vor dem Verfassungsschutz schützen.
Nic