Verfassungsschutz in Schranken verwiesen

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Foto: Wikipedia)Gestern sprach das Bundesverfassungsgericht wie­der ein­mal Recht, das dem gesun­den Menschenverstand ent­spricht. Dem Verfassungsschutz wurde unmiss­ver­ständ­lich mit­ge­teilt, dass die Über­wa­chung eines Bundestagsabgeordneten gene­rell unzu­läs­sig ist und nur in sehr genau fest­ge­setz­ten Grenze Ausnahmen mög­lich sind.

In der Presseerklärung des BVerfG heißt es:

Die Beobachtung stellt dem­nach einen Eingriff in das freie Mandat dar. Er unter­liegt stren­gen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die lang­jäh­rige Beobachtung des Beschwerdeführers, eines ehe­ma­li­gen Bundestags- und jet­zi­gen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt die­sen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.

Beschwerdeführer war Bodo Ramelow, der vom Verfassungsschutz des­halb über­wacht wurde, weil in den Reihen der Partei Extremisten ver­mu­tet wur­den. Allerdings gibt es kei­nen ein­zi­gen Hinweis dar­auf, dass der Über­wachte dazu gehört. Eher im Gegenteil.

Wie sagte das Christoph Möller rich­tig: Nun muss(te) das Bundesverfassungsgericht die Verfassung vor dem Verfassungsschutz schüt­zen.

Nic

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