„Verfassungsschutz“ außer Rand und Band?

– im AfD-Programm kommt „Islam“ 34 mal vor, im „Gutachten“ zur AfD 486 mal

– schützen diese Herrschaften eigentlich das Grundgesetz oder den Islam?

– unterwirft sich die Behörde wie facebook & Co. dem Islamschutz des Migrationspaktes?

Von Gastautor Albrecht Künstle

Nachdem der oberste Verfassungsschützer Maaßen des Dienstes enthoben wurde, scheint in jener Behörde, die das Grundgesetz schützen soll – eine bundesdeutsche Verfassung haben wir ja nicht – eine AfD-Phobie ausgebrochen zu sein. Das umfangreiche Papier, das „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung in der AfD und ihren Teilorganisationen“ liefern soll, konnte ich auf der Homepage der Behörde nicht finden, nur Kurzfassungen. Die Originalfassung erhielt ich über einen Journalisten.

Die Medien zitierten aus dem Gut(?)achten u.a.: „Mit der Gleichsetzung von Islam und Islamismus könnte die Folgerung einhergehen, der Islam stelle keine Religion im Sinne des Grundgesetzes dar. Dies würde in der Konsequenz dazu führen, (…) allen Muslimen das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Gänze abzusprechen.“ Und eine solche Einschätzung soll trotz der ebenfalls garantierten (?) Meinungsfreiheit grundgesetzwidrig sein? Und den Verfassungsschutz zu einem Rundumschlag nie gekannten Ausmaßes berechtigen?

Ich spreche bewusst von einem Rundumschlag, nachdem ich nun im AfD-Grundsatzprogramm – ich kannte es bisher noch nicht – nachschaute, welchen Umfang und Stellenwert der Islam dort einnimmt. Die automatische Suche ergab 34 Treffer, d.h. soviel mal geht es um die Worte Islam, islamistisch usw. Ich finde das angesichts der Bedrohung unseres Rechtsstaates zu dieser Ideologie im Gewand einer Religion angemessen. Würde ich an einem Parteiprogramm mitwirken – ich bin parteilos – wäre der Islam weitergehender problematisiert.

Aber ich glaubte, mich trifft der Schlag, wie die Verfassungsschützer oder welche Gutachter auch immer, die Thematisierung des Islam, wie er sich bei uns und in der Welt zeigt, selbst dramatisieren. Sage und schreibe 486 mal taucht der Begriff Islam in dem Papier auf. Wenn das ein Gutachten sein soll, dann ist es ein Gefälligkeitsgutachten, aber von wem für wen? Weil ich mich nun seit fünf Jahren intensiv mit dem Islam beschäftige, greife ich nachfolgend nur folgendes Kapitel 4.1.2 der 300 Seiten heraus und kommentiere hervorgehobene Stellen im Text mit diesem kursiven Schrifttyp und unterstrichen.

4.1.2 Islamfeindliche Positionen

Islamkritische (ist nur Kritik am Christentum erlaubt, nicht mehr am Islam?) bis offen (wäre eine Untergrundagitation besser?) islamfeindliche (ist Ablehnung automatisch feindlich?) Positionen bilden einen zentralen Bestandteil in der Agitation der AfD-Organisationseinheiten. Zu prüfen ist, ob diese Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten. Hier ist abzugrenzen, ob es sich bei den Aussagen um – zulässige – Islamkritik (leider kommt diese in anderen Parteien zu kurz) handelt oder ob sich den Aussagen Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass die AfD konkrete Maßnahmen befürwortet, die Muslimen derart in ihrer Religionsfreiheit beschneiden, dass dies zur Folge hätte, ihnen als Bevölkerungsgruppe einen minderwertigen (nur wer den Koran nicht kennt, kann die Fakten so auf den Kopf stellen. Der Islam versteht sich auf der Grundlage des Koran als Herrschaftsreligion und erklärt Ungläubige, Juden und Christen als minderwertig, die verfolgt werden dürfen) oder untergeordneten Status (untergeordnet sind im Koran und der muslimischen Welt die so genannten Dhimmis, Andersgläubige mit weniger Rechten und Tributpflicht) zuzuschreiben.

Aus den Verlautbarungen, die im Namen von AfD-Organisationseinheiten im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken veröffentlicht und verbreitet werden, ist eine einhellig ablehnende Haltung gegenüber dem Islam ersichtlich (ja, dafür gibt es Gründe genug, gerade die Staatsschützer müssten die Unvereinbarkeit des Islam mit seinem eigenen Scharia-Recht mit dem Grundgesetz auf ihrem Schirm haben). Pauschal werden der Religion Rückständigkeit und Aggressivität sowie ein ihr immanenter totalitärer Herrschaftsanspruch unterstellt (nur wer den Koran nicht kennt, kann das als Unterstellung =unzutreffend bezeichnen). Vor diesem Hintergrund attestiert die AfD dem Islam in undifferenzierter (solange der § 130 StGB nicht geändert ist, bleibt nur die pauschale Rhetorik. Wer eine Gruppe herausgreift, und sei es der salafistische Islam, riskiert  die Straffälligkeit) Weise eine Inkompatibilität mit europäischen Werten (stehen nun auch die bekannten Islamkenner im Fokus der Staatsschützer, die sich für einen europäischen Islam stark machen?) und konstruiert die Notwendigkeit der Verteidigung Deutschlands gegenüber schädlichen islamischen Einflüssen (seit wann steht das Recht auf Verteidigung unserer verbrieften Grundwerte nur Staatsbeamten zu? Oder ist diese Verteidigung vielleicht gar nicht mehr erwünscht, wie es das Auftreten einer Barbara Roth vermuten lässt?)

In einem Facebook-Beitrag der sächsischen AfD vom März 2018 wurde der Islam als archaische (der Koran erhebt einen Ewigkeits-Anspruch mit wörtlicher Auslegung; wer den archaischen Gehalt bezweifelt, schaue sich die Scharia an, die in den meisten islamischen Staaten angewendet wird, zumindest teilweise) und gewalttätige Religion (sind die Islamisten und Dschihadisten, die sich auf den Allah des Korans berufen, nicht gewalttätig? Und ist der Inhalt vieler Koranrezitationen in den Moscheen keine verbale Gewalt?), dargestellt, welcher durch die Bundesregierung das deutsche Volk „geopfert“ werde:

„Eine Regierung, die das deutsche Volk nicht nur aufgegeben hat, sondern es regelrecht einer fremden, gewalttätigen, archaischen, frauenfeindlichen und antisemitischen Religion opfert – dem Islam.“ (Meine Frage: Ist denn der koranische Islam frauen- und judenfreundlich?)

Der Sprecher der „Patriotischen Plattform“ Hans-Thomas Tillschneider schrieb im Februar 2017 auf deren Homepage:

„Unser Ziel ist kein multikultikompatibler Islam, sondern einfach, daß der Islam in Deutschland sich unserer Kulturhoheit fügt. Wie er das bewerkstelligt und vor sich selbst rechtfertigt, ist durchaus seine Sache. Wir setzen nur die Grenzen, das allerdings unmissverständlich.“
(
Frage: Ist denn Artikel 7 Abs.3 des Grundgesetzes verfassungsfeindlich? Dieser regelt Religionsunterricht der Religionsgemeinschaften, aber die islamischen Gemeinden sind keine solche, außer den Ahmadiyya Muslim Jamaat. Auch Kretschmann spricht z.B. der DiTiB den Status als Religionsgemeinschaft ab, ist dieser nun ein Verfassungsfeind?)

Tillschneider stellt damit die islamische Religion als unvereinbar mit deutschen Werten dar und postuliert eine deutsche Kulturhoheit. Eine solche existiert jedoch nicht, da hinsichtlich der Religionsausübung, abgesehen von Beschränkungen durch kollidierendes Verfassungsrecht oder allgemeine Gesetze, keine speziellen in Tillschneiders Ausführungen anklingenden „Grenzen“ legitim sind.[400] Diese Aussage könnte daher insofern gedeutet werden, als dass die Religionsfreiheit Menschen muslimischen Glaubens derart eingeschränkt werden soll, dass dem Einzelnen eine Ausübung seiner Religion de facto unmöglich gemacht wird. Dies würde nicht nur mit den Rechten des Art. 4 GG kollidieren, sondern auch gegen die Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen. Für eine abschließende Bewertung sind jedoch noch die nachfolgenden Aussagen mit einzubeziehen. (noch mal: ist jetzt der Ministerpräsident von Baden-Württemberg ein Verfassungsfeind und steht unter Beobachtung?)

Die AfD wirft dem Islam Expansions- und Okkupationsbestrebungen (so steht es im Koran und so die Geschichte der Ausdehnung des Islam seit Muhammad. Dürfen Juristen sich nicht mit Geschichte befassen?) vor, die im Zuge einer Islamisierung (ist die immer stärkere Anpassung an muslimische Gebräuche gelogen?) Deutschlands und Europas umgesetzt würden. So prangerte beispielsweise der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen in einem auf Facebook geteilten Beitrag an, in Deutschland sei ein „Islamisierungsprozess“ im Gange:

„Während der politische Islam immer mehr Raum in Staat und Gesellschaft greift, müssen ihm Christentum und säkulare Freiheiten weichen. Der Islamisierungsprozess schreitet stetig fort. (wer das bestreitet, lebt nicht unter uns) Wir werden uns nicht unterwerfen.“[401]

Die AfD Bremen nahm im Juli 2018 den geplanten Bau einer Moschee (es sind inzwischen rund 2.500 Moschen, im Verhältnis zu den Mitgliedern mehr als Kirchen) zum Anlass, ebenfalls eine „fortschreitende Islamisierung Deutschlands“ zu konstatieren und sich als „das einzige Bollwerk gegen die Islamisierung unserer Heimat“ darzustellen. Darüber hinaus erklärte sie auf Facebook:

„Symbolisch steht der Bau der Moschee für die extreme Expansion der islamischen Religion (meine Frage: viele Moscheen sind nach Christenschlächtern benannt, ist diese Aussage denn falsch oder gar verfassungswidrig?), welche durch die Aufnahme von Millionen Migranten seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 nochmals extrem beschleunigt wurde.“[402]

Am 8. Oktober 2018 wurde auf der Facebook-Seite „Russlanddeutsche für die AfD“ ein Beitrag veröffentlicht, in dem die Zukunft Deutschlands vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationspolitik folgendermaßen prophezeit wurde (durfte nur Muhammad prophezeien, nach ihm niemand mehr?):

„Der Bevölkerungsanteil der Muslime in Deutschland und ganz Europa steigt unaufhaltsam – auch durch ihre stets hohe Geburtenrate. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, werden die Muslime zur Mehrheit im Lande. Den späteren Generationen drohen ethnische Kriege, Heimat-, Freiheits- und Identitätsverlust – in einem islamisierten Land mit feudalen Gesetzen und Sitten. Mit einem Wort: es wird die Scharia herrschen!“[403]

In grundsätzlichen Verlautbarungen bekennt sich die AfD zur Religionsfreiheit. Untergliederungen der Partei sprechen sich mitunter jedoch in kompromissloser Weise gegen eine Präsenz der Religion in Europa aus. Der Tübinger AfD-Kreisverband zeigte sich im Januar 2018 auf Facebook solidarisch mit Björn Höcke und dessen Forderung, dass mit dem Islam am Bosporus „Schluss sein“ müsse. Dazu stellte der Kreisverband klar:

„Für den Islam soll es IN EUROPA keine Zukunft geben.“[404]

Im September 2018 teilte der AfD-Kreisverband Merzig auf Facebook einen Beitrag, in welchem dem Islam in Gänze die Religionseigenschaft (wer den Koran gelesen hat, dem kommen berechtigt Zweifel, ob die Fangemeinden Muhammads und diverser Abkömmlinge der Status als Religionsgemeinschaft zukommt. Im Sinne von Artikel 7 Grundgesetz jedenfalls nicht. Aber gut, solange die Anhänger nur beten, sind sie ungefährlich) abgesprochen und ein kriegerisches Wesen unterstellt wurde:

„Der #Islam ist KEINE #Religion und gehört nicht nach Deutschland und Europa! Es ist vielmehr eine #patriarchale #frauenverachtende #kriegerische und #intolerante WELTANSCHAUUNG unter dem Deckmantel einer Religion.“
(Der Islam sieht die Welt jedenfalls mit anderen Augen, deshalb ist der Begriff Weltanschauung nicht falsch. Stehen denn jetzt auch noch Begriffe auf dem Index der Verfassungsschützer oder wäre es nicht besser, dies den Germanisten zu überlassen?)

Die obigen Ausführungen zum Islam könnten auf den ersten Blick als „lediglich“ in einem auf die Religion bezogenen Sinne islamkritisch bzw. islamfeindlich ausgelegt werden, ohne dass daraus nachweisbar oder zwingend verfassungsschutzrelevante Bestrebungen gegen die Rechte in Deutschland lebender Muslime abzuleiten wären. In einer Gesamtschau der Aussagen bestehen jedoch Zweifel, ob diese nicht eher als rhetorische Floskeln zu werten sind, die nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die politische Islam-Agenda der AfD Organisationseinheiten letztlich auf eine Beeinträchtigung des Rechts auf Religionsfreiheit hinausläuft bzw. dieses Recht untergräbt und somit einen Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Bestrebung darstellt. Dafür spricht das fortlaufend betonte Axiom, dem Islam weder in Deutschland noch in Europa einen Platz einzuräumen, da dieser eine Bedrohung darstelle und nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sei. Es fragt sich nämlich, inwieweit angesichts einer solch kategorischen Forderung muslimisches Leben in Deutschland faktisch überhaupt praktiziert werden könnte, zumal etwa Tillschneider in seinem Beitrag aus Februar 2017 unverhohlen ankündigt, dass „wir“ – also die autochthonen Deutschen – die Grenzen des muslimischen Lebens in Deutschland bestimmten. Aus der Annahme, der Islam könne grundsätzlich nicht zu Europa gehören und dort nicht beheimatet sein, folgt die implizite Forderung nach einem Ausschluss aller dem Islam angehörenden Bürgerinnen und Bürger. Diese Ausgrenzung einer gesamten Religionsgemeinschaft bedeutet eine Schlechterstellung des Einzelnen allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit. Insofern liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Organisationseinheiten der AfD gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG richten, der Teil der Menschenwürdegarantie ist.“ (Kapitel-Zitat Ende)

Abschließende Anmerkungen: Wenn im letzten Absatz das „Gutachten“ von den Autoren selbst wieder relativiert wird, was soll dann das Ganze? Wurden die Gutachter nach Seitenumfang honoriert?

Wenn für andere Bereiche Gutachten gemacht werden, dann werden in der Regel Sachverständige beauftragt. Wenn es um Bauwerke geht sind das Statiker, im Fahrzeugbau z.B. KFZ-Sachverständige, bei der Auslegung von Rechtsquellen sind das Juristen, letztlich Richter.

Aber mit diesem Gutachten wurden offensichtlich Leute beauftragt, welche die Grundlagen des Islam, den Koran, nicht kennen. Das ist etwa so, als würde man Jurastudenten beauftragen, zum Freimaurertum das theoretische Fundament und seine weltweiten Verstrickungen zu untersuchen. Ich meine, entweder wird nun ein Gutachten in Auftrag gegeben das prüft, ob die Gutachter in der Materie sachkundig sind, über die sie befunden haben.

Aber immerhin erschien das Werk von 300 Seiten im Winter. So taugt es zwar nicht viel zur Feststellung, was unserem Staat einmal gefährlich werden kann. Aber wenn man es im Ofen verwertet, gibt es jedenfalls warm.


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