Verfassungsrichter: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag nötig

Verfassungsrichter: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag nötigvon Daniel Neun | 25.September 2011

Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel konstatieren die verfassungsgemäß zwingende Notwendigkeit einer Volksabstimmung in Deutschland zum geplanten neuen EU-Vertrag und einer weiteren Machtverschiebung hin zur neunzehn Jahre alten “Europäischen Union”. Dazu ein kleines Essay.

Am 7.Mai 2010 beschloss der Bundestag die erste Griechenland-Gläubiger-Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro. Am 21.Mai 2010 beschloss der Bundestag die Ermächtigung des Finanzministeriums einer “Zweckgesellschaft”, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal gegründet war und über die dem Parlament kein Vertragsentwurf vorgelegt wurde, insg. 148 Milliarden Euro deutsche Steuergelder zur Verfügung zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht wies alle von Staatsbürgern gestellten Eilanträge gegen beide Gesetzesbeschlüsse ab, verschleppte alle Verfahren über ein volles Jahr, fasste dann alle Verfahren zusammen und setzte schließlich, nach einer einzigen mündlichen Verhandlung, die Verkündung des Urteils für den 7.September 2011 fest.

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