Das Verfassungsgericht erwies der deutschen Bevölkerung heute einen großen Dienst, dass Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz konform. In der Vergangenheit gespeicherten Telefon- und Internetdaten müssen umgehend gelöst werden.
Ein großer Erfolg für alle Bürgerrechtler und alle anderen freiheitsliebenden Menschen in Deutschland. Mehr als 35.000 Menschen haben juristische Schritte gegen dieses Gesetz unternommen, die größte Massenklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von CDU/SPD wurde 2007 zur Terrorbekämpfung beschlossenen. Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie, welcher mehr als nur entsprochen wurde. Zielsetzung war die Schaffung einer Infrastruktur zur Überwachung von Telefon- und Internetverbindungsdaten von Terrorverdächtigen. Die damalige Bundesregierung erschloss jedoch weitere Felder bei der Verbrechensbekämpfung und machte dadurch aus jedem Bürger einen potenziellen Terroristen.
Die von den Verfassungsrichtern aufgezeigten Mängel und Unverhältnismäßigkeiten, im Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz entsprechen einem Etappensieg. Aber vermutlich werden neue EU-Richtlinien und Gesetzentwürfe kommen um die Bürgerrechte weiter einzuschränken. Politiker der nahen Zukunft werden es leichter haben, dank Lissabonvertrag verliert das BVG an Bedeutung und wird beim nächsten Mal wahrscheinlich gar nicht mehr gefragt.
Meiner Meinung nach ist es erschreckend wie viele der teuren Gesetze von der deutschen rechtsprechenden Gewalt gekippt werden müssen. In Bereichen wie z.B. der Online-Durchsuchungen, großer Lauschangriff, oder Hartz IV war es den Regierenden nicht möglich grundgesetzkonforme Regelungen zu finden. Ein Armutszeugnis.
Guter CCC-Vortrag 2009 zum Thema
Ausführlicher Videobeitrag zur Urteilsverkündung