Verfassungsgericht fordert Gauck auf, ESM vorerst nicht zu unterschreiben

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Möglicherweise kann die deutsche Bundesregierung den ESM doch nicht durch die geplante Nacht- und Nebelaktion durchpeitschen. Das Verfassungsgericht forderte Bundespräsident Joachim Gauck heute auf, die Unterzeichnung zu verschieben, falls die erwarteten Verfassungklagen eingereicht werden, um dem Gericht mehr Zeit zur Prüfung der Sachlage zu geben. Wenn Gauck dieser Aufforderung nachkommt, wird der ESM nicht wie geplant am 1. Juli in Kraft treten können.

Gauck muss dieser Aufforderung nicht Folge leisten. Er könnte nach der Nachtsitzung des Bundesrates am 29. Juni trotzdem in aller Eile unterschreiben. Das empfiehlt auch der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Barthle, der damit gleichzeitig sein Demokratie schonungslos offenbart: “Man kann den ESM in Europa nicht aufhalten, weil das oberste deutsche Gericht mehr Zeit braucht!” Man darf nun gespannt sein, wie sich der Bundespräsident entscheidet. Wird er die Aufforderung aus Karlsruhe ignorieren (können)?


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