Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Emeritus für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg i. Br., war von 1983 bis 1996 Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
In einem Artikel in der NZZ stellt er am 21. Juni 2010 die Konstruktionfehler der Euro-Zone dar, die eine solide disziplinierte Wirtschafspolitik aller Euro-Länder verhindern und zu den jetzigen falschen Euro-politischen Beschlüssen geführt haben.
Böckenförde fasst zusammen:
"Die schlechteste Lehre aus der Krise wäre, den gerade aus Not über Nacht eingeschlagenen Weg einer umfassenden Haftungsgemeinschaft und entsprechender Transferzusagen ohne weitere Diskussion vertragsrechtlich zu legalisieren und so auf Dauer zu stellen. Damit wäre die Chance, welche die Wirtschafts- und Verschuldungskrise Europa verschafft hat, vertan, und das Siechtum der Europäischen Union setzte sich fort. Mag sein, dass die politischen Akteure in und für Europa unter rechtlichen und politischen Druck gesetzt werden müssen, damit sie die Chance, die in der Krise liegt, ergreifen. Wenn dem so ist, sollte dies geschehen, und zwar um Europas willen."
Link zu der von Böckenförde angegriffenen EU-Veordnung
(Bild: Reuters)