Vererben wie im 19. Jahrhundert?

Von Igbuergerdenkenmit @Buergerdenkenmi

(SV)

Ohne Nachfolger keine Rente: Land will alte Bauernregel abschaffen

Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne) fordert die Abschaffung der Hofabgabeklausel. Diese besagt, dass Landwirte mit 65 Jahren nur dann Rente bekommen, wenn sie einen Nachfolger haben. Die Regelung sei nicht mehr zeitgemäß, sagt Höfken.

Ein „Instrument aus dem vergangenen Jahrhundert“: So nennt die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne) die Hofabgabeklausel aus dem Jahr 1957. Diese besagt, dass hauptberufliche Landwirte nur dann ihre Altersrente von durchschnittlich 400 Euro mit 65 bekommen, wenn sie ihren Hof und ihre Flächen an einen Nachfolger übergeben, verkauft oder verpachtet haben. Wer keinen Nachfolger hat, bekommt keine Rente. Die Rente sollte, so die Idee, eine Art Taschengeld für die alten Bauern sein, die bei ihren Kindern auf dem Hof leben und dort versorgt werden. „Das ist nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht“, sagt Höfken dem Volksfreund. Sie plädiert für eine Abschaffung: „Die Klausel enthält Landwirten, die ihren Hof aus den verschiedensten Gründen nicht abgeben wollen oder können, ihre Rente vor, obwohl sie jahrzehntelang ihre Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt haben.“ Das gebe es bei keiner anderen Berufsgruppe und sei diskriminierend. „Wer an die Hofabgabeklausel die Axt anlegen möchte, stellt die eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherung infrage“, sagt hingegen Peter Bleser, Cochemer CDU-Bundestagsabgeordneter und parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium. Bei jedem anderen Beruf müsse zum Erhalt der Rente auch der Beruf aufgegeben werden. Vor allem Steillagenwinzer von der Mosel hätten Probleme, einen Nachfolger zu finden und damit Rente zu kommen, sagt Leo Blum, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland- Nassau. Das seien aber Ausnahmen. Es gebe keine Alternative zur Klausel. Die ermögliche es jungen Landwirten, frühzeitig in Betriebe zu investieren.