Verdeckte Steuererhöhungen ab 2014

An und für sich wird es dem dümmlichen “Mittelständler” jetzt klar, warum sich CDU/CSU so vehement gegen “Steuererhöhungen” gewehrt hatten. Denn die ab 2014 vorgenommenen Streichungen der “Steuervergünstigungen” sind nichts anderes als eine nicht unerhebliche Steuererhöhung. Möglicherweise wollte die UNION verhindern, dass mit spitzem Bleistift ausgerechnet wird, ob die “offenen Steuererhöhungen”, wie sie von SPD, Linken und Grünen gefordert wurden, den “Mittelständler” geringer belastet, als die bis heute kaum in der Öffentlichkeit bekannten Streichungen.

Mit der Neuregelung der “regelmäßigen Arbeitsstätte” wird die zunehmende Weigerung der Arbeitnehmer bekämpft, die nicht auch noch dem Arbeitgeber “Betriebskosten” bezahlen wollten, obwohl auch die Neuregelung die schon lange zu niedrig bemessene Kilometerpauschale nicht antastet. Die Maßnahme hilft mehr den Arbeitgebern als den Arbeitnehmern.

Mit der Wegnahme der ersten Stufe der Abwesenheitsregelung (6,00 Euro/Tag) wird der vorgenannte vermeintliche Vorteil wieder kassiert. Der Staat ignoriert einmal mehr den “Gleichbehandlungsgrundsatz”, der für Unternehmen und Arbeitnehmer gelten soll, wenn erhöhte Aufwendungen auch bei nur 8-stündiger Abwesenheit anfallen. Bereits seit vielen Jahren kann festgestellt werden, dass es zum Alltag der Alt-Parteien geworden ist, Recht, Gesetz und Rechtsfortschreibung zu ignorieren. Da wird den Arbeitnehmern lieber der lange Weg durch die Instanzen zugemutet.

Auch die Kürzungen für langwierige Auswärtseinsätze länger als 48 Monate sind völlig systemfremd, wie zuvor angedeutet. Hier werden die Arbeitnehmer darauf achten müssen, dass der Arbeitgeber die Differenz ausgleicht. Bei seit Jahren nicht funktionierendem Arbeitsmarkt dürften allenfalls gewerkschaftlich geschützte Arbeitnehmer einen angemessenen Ausgleich erwarten dürfen.

Mit der sog. “Riester-Rente” fördert der Staat die seit langer Zeit nachgewiesenen unzulänglich dotierten Versicherungsverträge. Einmal mehr soll die Versicherungswirtschaft gefördert werden, damit die aufklärungsresistenten Arbeitnehmer sich auf unrentable Verträge einlassen. Wie bisher, das erscheint sicher, wird die Versicherungswirtschaft den Löwenanteil der Fördermaßnahmen abschöpfen. Die um 2 % auf 20.000 Euro/Jahr erhöhte Abzugsmöglichkeit für Versicherungsbeiträge im Sinne von Sonderausgaben wird nachträglich durch die um 2 % erhöhte Besteuerung (bisher 66 %) wieder abkassiert. Der Strauß der Versicherungsarten wurde um die “Berufsunfähigkeit” und “Erwerbsminderung” erweitert. Der Kenner der Materie weiß, dass die Früchte des “Versicherungseintritts” sehr hoch gehängt sind.

Für die “Riester-Rente” bzw. freiwillige Rentenversicherungen gilt ganz allgemein, dass langfristige konservative Anlagemöglichkeiten nicht nur einen höheren Zins erwarten ließen, jedenfalls in der Vergangenheit, sondern das Geld zudem kurzfristig frei verfügbar war. Ob die EU-Niedrigzinspolitik es überhaupt noch lohnenswert erscheinen lässt, sich auf langfristig gebundene Abenteuer einzulassen, muss jeder selbst entscheiden.

Festzuhalten bleibt, dass für den sog. “Mittelstand” bereits “Steuererhöhungen” in der letzten Koalition leise beschlossen wurden, und die Wähler haben es der UNION gedankt. Merke: Die Arbeitnehmer, die sich im “Mittelstand” wähnen, haben immer noch nicht erkannt, dass sie Arbeitnehmer bleiben und sich die Alt-Parteien überwiegend auf das Wohlergehen der Unternehmen und Selbständigen konzentrieren.



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