Verbraucherzentrale mahnt Facebook erneut ab

Von Klaus Ahrens

Erneut hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße gegen Facebook eingeleitet und das Gesichterbuch am 23. Februar abgemahnt.

Dabei geht es um die neuen AGB, die nach Ansicht der Verbraucherschützer mit insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und auch mit der Datenrichtlinie des Social Networks gegen geltendes Recht verstoßen.

Im Detail bemängelt der VZBV beispielsweise darin enthaltene Klauseln zur Klarnamenspflicht oder die Verwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung, ohne dass die Nutzer eingewilligt haben.

Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft. Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert”, erklärt dazu der VZBV-Vorstand Klaus Müller. Und je genauer das Nutzerprofil und die darüber erfolgende Steuerung des Werbeangebots sei, desto mehr Geld könne Facebook mit dem Verkauf des Werbeplatzes verdienen.

Die Vorgehensweise des Sozialen Netzwerks ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen weder mit der deutschen noch mit der europäischen Rechtsordnung vereinbar – nach erst kürzlich geäußerter Ansicht des Bundeskartellamt ist es auch kartellrechtlich bedenklich.