Verbraucherschützer wollen Crowdfunding regulieren

Von Klaus Ahrens

Deutsche Verbraucherschützer fordern schärfere Regeln für Geldanlagen über Internet-Plattformen. „Durch die Ausnahmen für den stark wachsenden Markt des sogenannten Crowdinvesting wird der Kleinanlegerschutz konterkariert„, zeigt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Stoßrichtung Crowdfunding.

Diese noch recht junge Branche sei nach wie vor nicht reguliert: „Ich finde es zwar richtig, dass es alternative Finanzierungswege gibt, habe aber null Vertrauen, dass das frei von Regeln auch für die Anleger gut funktioniert.“ Mohn pocht unter anderem darauf, dass die Anlagesummen pro Anleger strikter gedeckelt werden – dabei nennt sie eine Summe von 1.000 Euro pro Anleger.

Dabei wurde Crowdfunding (Crowdinvestment, Schwarmfinanzierung) gerade erst im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes bei uns freigegeben – irgendwie kontraproduktiv, wenn es um viele Anleger mit kleinen Einzelsummen geht. Wenn hier auch die Bafin und andere Behörden regulierend eingreifen sollen, könnte das schon das Ende der Schwarmfinanzierung in Deutschland bedeuten.