Verbraucherschutz mahnt EA wegen Origin und Battlefield 3 ab

Von Gundula

Wegen fehlender Kundeninformationen beim Computerspiel "Battlefield 3" hat der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller Electronic Arts abgemahnt. Dieser habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Käufer der PC-Version eine dauerhafte Internetverbindung benötigen, um das Spiel zu nutzen. Zudem müssen Kunden die Zusatzsoftware "Origin" installieren, ohne verständlich informiert zu werden, was diese auf ihrem Computer genau macht. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, sind außerdem Vertragsklauseln Gegenstand des Verfahrens, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen. Die Abmahnung erfolgte im Rahmen des vzbv-Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt.


Laut vzbv seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass unklar bleibe, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behält sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen. Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.


Gegenüber heise-online erklärte ein Sprecher des Bundesverbandes, dass der Fall vor Gericht lande, sollte EA "nicht die Unterlassungserklärung unterzeichnen und Verpackung und EULA verbraucherfreundlicher gestalten".