Verbraucherschutz gewinnt Prozess um Facebook-Likes

facebook-gefaellt-mirMan sollte es wie eine Art letzte Warnung an viele deutsche Unternehmen betrachten, die Facebooks Gefällt-mir-Button auf ihren Internetseiten einbinden: In ihrer Klage wegen des Daumen-hoch-Buttons und insbesondere seiner Tracking-Funktion hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitestgehend recht gegeben.

Die Verbraucherschützer hatten gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg geklagt, weil über den Like-Button, der ja eher ein komplettes Plugin ist, Daten über das Surfverhalten der Besucher schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergegeben werden.

Deshalb müssten Unternehmen die Besucher ihrer Internetseiten über die Weitergabe von Daten an Facebook aufklären, erklärte das Gericht heute und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer.

facebook-gefaellt-mir-nichtDie Einbindung des Like-Buttons in Internetseiten verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem auch die IP-Adresse des Besuchers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, lautete die Begründung des Urteils.

Der Kommentar eines Facebook-Sprecher dazu erinnert an Pfeifen im dunklen Wald: „In diesem Fall ging es um eine einzelne Website und darum, wie die Betreiber in der Vergangenheit das Einverständnis ihrer Nutzer eingeholt haben. Soweit wir wissen, wurde die betreffende Website seitdem aktualisiert. Es ist normal für Seitenbetreiber, mehrere Drittanbieter-Dienste einzubinden, der Like-Button ist nur einer davon.“ Der Button sei „ein akzeptierter, legaler und wichtiger Teil des Internets, und dieses Urteil ändert daran nichts.“

Nach diesem Urteil dürften viele Webdesigner mit Aufträgen zur Abschottung oder gar Entfernung des Daumen-hoch-Buttons zugeschmissen werden…
:saus:


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