Nach dem Diktaturenvergleich, den Sachsen-Anhalts Innenstaatssekretär Rüdiger Erben vor einigen Monaten endgültig verbieten ließ, steht jetzt offenbar auch der Aussagenvergleich vor dem Aus. Nachdem ein hoher Beamter des Innenministeriums in einem Landtags- Untersuchungsausschuss behauptete, er habe Erben bereits im Juli 2007 über Finanzprobleme eines heute wegen Betruges und Bestechlichkeit angeklagten Polizisten informiert und nicht erst zwei Jahre später, prüft das Innenministerium derzeit, ob es möglich ist, Erbens Erinnerung an den Ablauf der Ereignisse als amtliche Wahrheit per Verordnung festschreiben zu lassen und anderslautende Aussagen generell zu verbieten.
Nach fester Überzeugung des früheren Ordnungsamtsleiters von Weißenfels sei er erst "im März 2009 nach der Anzeige eines Gläubigers über die Angelegenheit Deppe und dessen Vermögensverhältnisse in Kenntnis gesetzt worden". Ein Jahr zuvor war der bankrotte Beamte zum Vizechef der Polizeidirektion Nord befördert worden, obwohl, wie Erbens Abteilungsleiter Klaus-Dieter Liebau versichert, er Informationen über die wackligen Vermögensverhältnisse des Kandidaten nicht "jahrelang zurückgehalten" habe, wie Erben behauptet. "Diese Behauptung ist unhaltbar", beteuert der wegen des Sachverhaltes bereits strafversetzte Beamte.
Erben bleibt bei seiner Darstellung, dass die Probleme Deppes seit Jahren diversen Leuten im Ministerium bekanntgewesen seien, ihm als Verantwortlichem aber nicht. Anderslautende Behauptungen sollen in Kürze im Zuge der Demokratiestandards setzenden PPQ-Serie "Verbot der Woche" untersagt werden. Vorsichtshalber lautet die amtliche Formulierung der staatlichen Nachrichtenagentur dpa jedoch "das ganze Ausmaß" des mutmaßlich kriminellen Handelns sei der Ministeriumsspitze erst im März 2010 bekanntgeworden.