E-Mail, SMS, Telefonanrufe - laut Deutschem Gewerkschaftsbund müssen 60 Prozent der Arbeitnehmer in ihrer Freizeit erreichbar sein. Ministerin von der Leyen fordert nun klare Regeln von den Unternehmen. Dem DGB reicht das nicht, er verlangt eine Anti-Stress-Verordnung und technische Lösungen, die es Arbeitnehmern erlauben, ihre Handys auszuschalten. "Nach Feierabend gehört Vati mir", heißt eine neue Kampagne, die sich gegen das von vielen Chefs geforderte Dauerfacebooken und SMS-Terror durch Arbeitgeber richtet. nicht Das Arbeitsschutz-Gesetz müsse durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie verwies auf den DGB-Index für Gute Arbeit, nachdem sich die Zustände in der Wirtschaft in den vergangenen 30 Jahren zugespitzt
So seien 1985 noch kaum zwei Prozent der Arbeiter und Angestellten verpflichtet gewesen, auch in ihrer Freizeit per Handy erreichbar zu sein, bei den meisten Betroffenen habe es sich zudem um Politiker, Manager und Gewerkschafstfunktionäre gehandelt. Bis heute sei diese Zahl auf mehr als 60 Prozent gestiegen. Diese ständige Erreichbarkeit führe zu "erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst", sagte Buntenbach. So sei die Zahl psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren geradezu explodiert: "Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung." Schuld daran seien Handys, die nicht abgeschaltet werden könnten.
Buntenbach forderte im Rahmen der großen PPQ-Aktion "Verbot der Woche" technische Möglichkeiten, die es dem Gesetzgeber möglich machen, zu lange dienstlich genutzte Mobiltelefone von Amts wegen abzuschalten. Eine eigene Abteilung beim Bundesblogampelamt könne die flächendeckende Überwachung der Netznutzung durch Arbeitgeber übernehmen und entsprechende Sanktionen verhängen. Nur so könne sich die Erkenntnis flächendeckend durchsetzen, dass Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssen. "Wohlklingende Appelle" der Bundesarbeitsministerin reichten dafür aber nicht aus. Eine Anti-Stress-Verordnung dürfe deshalb nicht nur klare Regeln definieren, sondern auch innovative Wege gehen“.
Zuvor hatte bereits Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ganz klare Regeln zum Umgang mit Smartphones, Handys und Computern gefordert. Es müsse eine staatliche Festlegung geben, wann wer wen warum anrufen dürfe. Sie sei entschlossen, das im Zuge der weiteren Verwirklichung des gemeinsam mit der SPD verfolgten Regierungsprogramms „Betreutes Leben“ umzusetzen. Der Staat müsse klar vorgeben, wer zu welchen Uhrzeiten erreichbar sein müsse und wann er dafür einen Ruheausgleich bekomme.
Dazu zähle auch, festzulegen, wann ein Mitarbeiter E-Mails checken müsse und wann es in Ordnung sei, dass er sich später darum kümmere. Die neue Technik stelle kein Problem für die Gesundheit dar, fügte von der Leyen hinzu: "Wir müssen nur lernen, vernünftig damit umzugehen", sagte sie.
Die Arbeitgeber reagierten zurückhaltend auf die Kritik. "Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Wer facebooken wolle, solle das dürfen können, wer nicht, müsse nicht gezwungen werden sollen. Umgekehrt solle Leistungsbereitschaft aber nicht zwangsweise eingeschränkt werden, hieß es.
So seien 1985 noch kaum zwei Prozent der Arbeiter und Angestellten verpflichtet gewesen, auch in ihrer Freizeit per Handy erreichbar zu sein, bei den meisten Betroffenen habe es sich zudem um Politiker, Manager und Gewerkschafstfunktionäre gehandelt. Bis heute sei diese Zahl auf mehr als 60 Prozent gestiegen. Diese ständige Erreichbarkeit führe zu "erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst", sagte Buntenbach. So sei die Zahl psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren geradezu explodiert: "Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung." Schuld daran seien Handys, die nicht abgeschaltet werden könnten.
Buntenbach forderte im Rahmen der großen PPQ-Aktion "Verbot der Woche" technische Möglichkeiten, die es dem Gesetzgeber möglich machen, zu lange dienstlich genutzte Mobiltelefone von Amts wegen abzuschalten. Eine eigene Abteilung beim Bundesblogampelamt könne die flächendeckende Überwachung der Netznutzung durch Arbeitgeber übernehmen und entsprechende Sanktionen verhängen. Nur so könne sich die Erkenntnis flächendeckend durchsetzen, dass Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssen. "Wohlklingende Appelle" der Bundesarbeitsministerin reichten dafür aber nicht aus. Eine Anti-Stress-Verordnung dürfe deshalb nicht nur klare Regeln definieren, sondern auch innovative Wege gehen“.
Zuvor hatte bereits Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ganz klare Regeln zum Umgang mit Smartphones, Handys und Computern gefordert. Es müsse eine staatliche Festlegung geben, wann wer wen warum anrufen dürfe. Sie sei entschlossen, das im Zuge der weiteren Verwirklichung des gemeinsam mit der SPD verfolgten Regierungsprogramms „Betreutes Leben“ umzusetzen. Der Staat müsse klar vorgeben, wer zu welchen Uhrzeiten erreichbar sein müsse und wann er dafür einen Ruheausgleich bekomme.
Dazu zähle auch, festzulegen, wann ein Mitarbeiter E-Mails checken müsse und wann es in Ordnung sei, dass er sich später darum kümmere. Die neue Technik stelle kein Problem für die Gesundheit dar, fügte von der Leyen hinzu: "Wir müssen nur lernen, vernünftig damit umzugehen", sagte sie.
Die Arbeitgeber reagierten zurückhaltend auf die Kritik. "Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Wer facebooken wolle, solle das dürfen können, wer nicht, müsse nicht gezwungen werden sollen. Umgekehrt solle Leistungsbereitschaft aber nicht zwangsweise eingeschränkt werden, hieß es.