Damit darf künftig in Bayern auch nicht mehr in Bierzelten und damit auch nicht mehr auf dem Oktoberfest getrunken und gesoffen werden. Betroffen von dem Verbot sind auch Nebenzimmer in grösseren Gaststätten oder Vereinsgaststätten. Nur ganz wenige Ausnahmen gibt es noch: Zum Beispiel dürfen psychisch Kranke weiter in speziellen Räumen in Kliniken saufen.
Eine Mehrheit von 61 Prozent der 37,7 Prozent der Wähler, die an der Abstimmung teilnahmen, votierten gegen die bisherige Regelung, wie die Wahlleitung in München mitteilte. Diese erlaubte den Alkoholgenuß in Nebenräumen von Wirtshäusern, in kleinen Einraumkneipen und in Bierzelten. Durch einen Aufstand der Minderheit der Alkoholgegner , schreibt Die Anemrkung, sei es nun gelungen, das Verbot ohne Ausnahmen wieder in Kraft zu setzen. Ein Gewinn an Freiheit, die immer Einsicht in die Notwendigkeit ist, ein Gewinn an Lebensqualität für Nichttrinker und Zuhausefernsehgucker. Eigentlich war in Bayern schon Anfang 2008 das bundesweit strengste Bier-, Wein- und Schnapsverbot in der Gastronomie eingeführt worden. Doch die CSU lockerte nach ihren Verlusten bei den Kommunalwahlen im März 2008 die Regelungen und schuf zusammen mit dem Koalitionspartner FDP 2009 weitere Ausnahmen. Dies war der Auslöser für ein erfolgreiches Volksbegehren.Wir sprechen zwar verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes.