Das reicht. Wie die Staatssicherheit, die in ihren ganz großen Tagen hinter jedem Träger eines "Schwerter-zu-Pflugscharen"-Aufnähers einen CIA-Agenten witterte, wusste Sachsen-Anhalt Innen-Staatssekretär Rüdger Erben sofort, woran er war: Die Gruppe habe offenbar "festgefügte Organisationsstrukturen", teilte der wackere Kämpfer gegen Diktaturenvergleiche aller Art seinem getreuen Innenminister Holger Hövelmann mit. Der SPD-Genosse handelte umgehend und verbot die selbsternannte Street-Elite.
Doch lässt sich verbieten, was es nie gab? Kann der Staat eine Gruppe auflösen, die sich selbst nie als solche definiert hat? Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg meinte nach zweijährigem Verfahren durch immerhin vier Instanzen, dass ein Verbot dringend einen Gegenstand braucht, auf den es sich richten kann. Da die Street Elite weder feste Treffpunkte noch feste Mitglieder hatte, sei eine Auflösung per Ministererlass weder möglich noch nötig gewesen.
Eine Klatsche für den vor der erfolgreichen Rückkehr in die Lokalpolitik stehenden Staatssekretär und den Innenminister, der vom SPD-Hoffnungsträger zum Dauerpannenmann mutierte. Rüdiger Erben, ein winziger Mann mit riesigem Ego, mag aber keine Niederlage für das Land erkennen können. Das Verfahren helfe anderen, noch nicht einmal gegründeten Rrechtsextremen Hooligangruppen zweifellos, wasserdichte Strukturen zu bilden, um einem Verbot vorbeugend zu entgehen. Dafür habe sich die Mühe allemal gelohnt. Die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von nur wenig mehr als 10.000 Euro habe ohnehin der Steuerzahler übernommen, nach Ausschreitungen bei Fußballspielen säßen mehrere ehemalige Angehörige der Gruppe mittlerweile ohnehin im Gefängnis. "Nach unseren Erkenntnissen gibt es die Gruppe in dieser Form nicht mehr", glaubt Erben. Damit könne vor Gericht auch niemand gegen das Land geklagt und sogar Recht bekommen haben.