Verbesserte Förderung für thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Bioenergie

Flachkollektor, Quelle: BSW-Solar/Citrin Solar

Flachkollektor, Quelle: BSW-Solar/Citrin Solar

Gute Nachrichten für umwelt- und kostenbewusste Hauseigentümer: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verbessert ab 15. August 2012 seine Förderungen für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomassekessel im Rahmen des Marktanreizprogramms. Für Solarthermie gibt das BAFA weiterhin 90 Euro pro Quadratmeter zur Investition dazu, nun jedoch mindestens 1.500 Euro pro Anlage.

Diese neue Mindestsumme zahlt sich für kleine und mittlere Anlagen aus: Für eine durchschnittliche Anlage mit 13 Quadratmetern betrug die Basisförderung bisher 1.170 Euro. Bedingung für die Förderung: Die Anlage liefert Warmwasser und unterstützt gleichzeitig die Heizungsanlage. Die Kampagne “Meine Heizung kann mehr” der gemeinnützigen co2online GmbH begleitet den Start des überarbeiteten Förderprogramms mit einem Themenspezial auf www.meine-heizung.de.

Der Bundesverband Solarwirtschaft gibt ein Beispiel für die neue Förderung an:  Wurde die Installation einer typischen Solarwärme-Anlage bislang im Falle der Heizungssanierung mit rund 1.500 Euro bezuschusst, so erhält ein Eigenheimbesitzer zukünftig für die gleiche Solaranlage rund 2.000 Euro vom Staat. Diese Verbesserung ist auf die Einführung einer Mindestförderung für die Solarkollektoren in Höhe von 1.500 Euro sowie auf den beibehaltenen Kesselaustausch-Bonus in Höhe von 500 Euro zurück zu führen.

Meine-heizung.de gibt Tipps zur Antragstellung

Das Themenspezial informiert Hauseigentümer über Solarthermie und stellt die neuen Förderbedingungen vor. Ein Experte des Kampagnenpartners BAFA gibt im Interview praktische Tipps für das Ausfüllen des Antrags. “Als Klimaschützer freuen wir uns über die verbesserte Förderung für Solarthermie”, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. “Am wirkungsvollsten ist der Einsatz von Solarthermie, wenn Hauseigentümer gleichzeitig die Effizienz ihrer Heizung steigern. Ein hydraulischer Abgleich sorgt durch die optimale Einstellung der Heizungsanlage dafür, dass die Heizkosten sinken”, so Loitz.

Hydraulischer Abgleich: Verbraucher profitiert doppelt

Zusätzlich zur Basisförderung für Solarkollektoren zahlt das BAFA weiterhin eine Bonusförderung in Höhe von 500 Euro für den Austausch des Heizkessels gegen einen Gas-Brennwertkessel, einen Biomassekessel oder eine Wärmepumpe. Bedingung hierfür ist der hydraulische Abgleich. Dabei stellt ein Fachhandwerker alle Komponenten einer Heizungsanlage optimal aufeinander ein. Der Verbraucher profitiert so nicht nur von den 500 Euro Fördergeld, sondern auch von sinkenden Heizkosten. Der Grund: Durch den hydraulischen Abgleich verteilt sich die Wärme gleichmäßig im Haus, der Energieverbrauch der Heizung sinkt und die Solarkollektoren auf dem Dach können einen proportional größeren Anteil der benötigten Heizenergie bereit stellen.

Wohnungwirtschaft profitiert auch von neuer Förderung

Auch die Wohnungswirtschaft kann von der Neuregelung der Förderrichtlinie profitieren. Waren die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährten staatlichen Zuschüssen bislang auf eine Anlagengröße bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche beschränkt, so werden zukünftig auch Solaranlagen mit Kollektorfeldern von bis zu 100 qm bezuschusst.

Vorteile bei industrieller Nutzung der Solarwärme

Insbesondere auch gewerbliche Wärmeproduzenten profitieren von den neuen Regelungen. Sie erhalten zukünftig Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent, wenn sie einen Teil ihrer benötigten Prozesswärme mit Hilfe von Solarkollektoren klimafreundlich erzeugen. Technisch ausgereifte Solarsysteme sind inzwischen auch für den industriellen Bereich verfügbar, kamen bislang aufgrund relativ hoher Investitionskosten und konkurrierender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen jedoch sehr selten zum Einsatz. Nach Einschätzung des BSW-Solar könnte sich das nun zumindest in einigen Industriezweigen ändern.

Nach der jüngst veröffentlichten Branchen-Roadmap „Fahrplan Solarwärme“ liegt im Segment der industriellen Prozesswärme bis 100 Grad Celsius langfristig der größte Zukunftsmarkt für den Einsatz von Solarwärme. „Insbesondere in der Lebensmittel- und Textilindustrie, aber auch in der Metallveredelung erwarten wir ein reges Interesse an den attraktiven neuen Zuschüssen. Weiter steigende Preise von Öl und Gas werden den Solarwärme-Markt zusätzlich beflügeln,“ ist sich BSW-Geschäftsführer Jörg Mayer sicher.

Die Änderungen ab 15. August im einzelnen, nach Angaben des BMU:

I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)

  1. Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 € höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
  2. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Min-destgröße aufweisen.
  3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
  4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m2 auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).
  5. Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 € je Anlage (vorher 500 €) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 €).

II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)

  1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2) betragen nun-mehr bis zu 50 % (vorher 30 %) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).
  2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.
  3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.
  4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.
  5. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

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