Verbesserte Förderbedingungen für energetische Sanierungen statt steuerlicher Vorteile

Wärmedämmung eines Einfamilienhauses, Bild: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Wärmedämmung eines Einfamilienhauses, Bild: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Aus der steuerlichen Abschreibung von energetischen Gebäudesanierungen ist ja nichts geworden, wie bereits im letzten Jahr berichtet. Als Alternative hatte die Bundesregierung zusätzliche Mittel für Sanierungen angekündigt. Bis zum Jahr 2020 sollen jährlich zusätzlich 300 Millionen Euro Bundesmittel bereit stehen. Wer jetzt mit der Sanierung beginnt und die Förderung der KfW in Anspruch nimmt, kann von der Aufstockung in der Kredit- und in der Zuschussvariante des Förderprogramms “Energieeffizient sanieren” profitieren. Darüber hinaus hat die KfW ein neues Programm für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer  Energien angekündigt.

KfW verbessert Programm Energieeffizient Sanieren

Der Bund stellt über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Verbesserung der bestehenden Zuschussförderung ab sofort und bis 2020 jährlich zusätzliche Bundesmittel i.H.v. 300 Mio. Euro zur Verfügung. Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren wird noch attraktiver: Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, profitiert künftig von einer Aufstockung der Investitionszuschüsse. Insbesondere private Eigentümer profitieren von höheren Zuschussbeträgen. Die verbesserte Zuschussförderung kann ab sofort direkt bei der KfW beantragt werden.

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „Hausbesitzern, die ihren Wohnraum oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren möchten, bieten wir durch die neuen KfW-Zuschüsse eine starke finanzielle Unterstützung. Bis einschließlich 2014 stellen wir hierfür 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereit. Ab heute stehen zusätzlich über acht Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein kräftiger Schub für die Energiewende.“

„40 % des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich auch davon ab, inwieweit dort Einsparpotenziale gehoben werden können. Mit der Verbesserung unserer Programme wollen wir gezielt privaten Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der ‚eigenen vier Wände’ erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Mit den Programmverbesserungen leisten wir einen weiteren Beitrag für das Gelingen der Energiewende“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Verbesserung der Investitionszuschüsse im Einzelnen:

  • Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 % auf 10 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit
  • Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 % auf 20 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit
  • Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20 % auf 25 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit

Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienz-häuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 01.03.2013 über die Hausbanken möglich sein.

Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Einzelnen:

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 10 % auf 12,5 % des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit
  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5 % auf 17,5 % des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit

Neues KfW Programm für Heizungsanlagen

Ab 01.03.2013 startet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.


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