Ein Verbandskasten gehört in jedes Fahrzeug, in der Regel wird er sich im Kofferraum befinden. Wenn dieser jedoch fehlt oder aber der Inhalt bereits zu alt ist, kann dies bei einer Polizeikontrolle Strafe kosten. Diese ist zugegebenermaßen noch als relativ gering zu bezeichnen, jedoch trotzdem ärgerlich. Ebenso muss der Verbandskasten fürs Auto beim TÜV vorgelegt werden, andernfalls wird ein Mangel im TÜV-Bericht eingetragen. Der Autofahrer sollte jedoch unbedingt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten, denn beispielsweise sterile Wundauflagen können trotz guter Verpackung im Laufe der Jahre verkeimen und Pflaster verlieren ihre Klebekraft.
Was in den Verbandskasten fürs Auto gehört, ist bereits gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, wenn etwas dem Haltbarkeitsdatum zum Opfer gefallen ist oder am Unfallort benötigt wurde, muss es unbedingt wieder aufgefüllt werden. Bei der Bestückung liegt die DIN 13164 aus dem Jahr 1989 zugrunde, welche nach wie vor seine Gültigkeit hat. Alle Materialien müssen staubfrei, trocken und sauber in dem Kasten untergebracht sein. Zur Ausstattung gehören neben dem Heftpflaster Wundschnellverbände, Verbandpäckchen, Verbandtücher in verschiedenen Größen, Kompressen, Fixierbinden, Mullbinden sowie Dreieckstücher. Ebenso gehören die Rettungsdecke sowie die Erste-Hilfe-Schere zum Umfang dazu. Aufgrund einer möglichen AIDS-Infizierung sind Einmalhandschuhe zu verwenden, die ebenfalls im Verbandskasten enthalten sein müssen.
Da sicher nicht jeder immer ganz genau weiß, was sich in welcher Anzahl im Verbandskasten fürs Auto befinden muss, ist diesem immer ein Inhaltsverzeichnis beigelegt. Anhand dessen kann der Autofahrer nach Bedarf den Inhalt auf Vollständigkeit überprüfen und entsprechend nachbestücken. Auch eine Broschüre über die Erste Hilfe am Unfallort ist beigefügt. Allerdings sollte jeder Autofahrer in regelmäßigen Abständen einen Auffrischungskursus in der Ersten Hilfe absolvieren. Dies spart Zeit und rettet im Ernstfall ein Menschenleben.
Jeder Verbandskasten verfügt über ein aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum. Wurde zwischenzeitlich nichts daraus entnommen und neu nachgekauft, sollte nach Ablauf ein neuer angeschafft werden. Andernfalls empfiehlt sich der Neukauf spätestens alle fünf Jahre.