PV-Anlage auf einer Kaserne in Doberlug-Kirchhain in Brandenburg, Foto: Milk the Sun
Im Rahmen der Energieblogger-Aktion zum Aktionstag für die dezentrale Energiewende gestern hatte ich über die Energiewende für Mieter geschrieben. Mehr Menschen sollten von der Energiewende profitieren anstatt nur dafür zu bezahlen. Das Beispiel in Berlin-Hellersdorf von Lichtblick und dem Wohnungsunternehmen Stadt und Land sollte Schule machen.
Kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Beitrags habe ich genau diese Forderung entdeckt in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und vom Deutschen Mieterbund (DMB). Sie fordern, dass auch nach der aktuell anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Projekte möglich sind, bei denen Strom dezentral erzeugt und von den Mietern direkt verbraucht werden kann.
Günstigeren Strom für Mieter möglich machen
Es geht in dieser gemeinsamen Initiative der Verbände genau darum, was ich gestern gefordert hatte, mehr Menschen sollten von günstigerem Solarstrom profitieren. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen sollten nicht länger auf die hohen Strompreise angewiesen sein.
Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB:
“35 Prozent der Mieterhaushalte haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.300 EUR. Wenn es gelingt, die Stromerzeugung im Mietwohnungsbereich, das heißt auf Gebäude- und Quartiersebene, zu erleichtern und dadurch günstiger Strom anzubieten, kann man einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Belastung der Mieter mit Energiekosten zu vermindern. Es kann nicht so bleiben, dass einkommensschwächere Haushalte im Ergebnis die höchsten Strompreise zahlen und sie für die Befreiung selbstnutzender Eigentümer von der EEG-Umlage mitzahlen .”
Der in Gebäuden und Quartieren erzeugte und direkt durch Mieter verbrauchte Strom muss dazu dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.
Abgabe auf Eigenverbrauch bringt wenig für Entlastung
Die geplante Belastung des Eigenverbrauchs werde hingegen für die Mieter in ihrem Strompreis kaum Entlastung bringen, betont Dr. Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv:
„Selbst mit der jetzt geplanten Bagatellgrenze würde ein Durchschnittshaushalt in den nächsten Jahren nur um bis zu 75 Cent pro Jahr entlastet. Dies steht in keinem Verhältnis zu den negativen Folgen für den Eigenverbrauch. Aus unserer Sicht sollte daher ganz auf eine Belastung des Eigenverbrauchs aus Solaranlagen verzichtet werden.”
Wichtig ist auch der Hinweis, dass die Erfassung des Eigenverbrauchs besonders bei kleinen Anlagen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
KWK-Anlagen auch für Wohnhäuser und Quartiere
Zu großer Verunsicherung hatte die geplante Abgabe auf den Eigenverbauch in der Branche der Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) geführt. Hier wird gesagt, dass der Entlastungseffekt etwas höher wäre. Eine Bagatellgrenze sei aber dennoch sinnvoll, damit Quartierslösungen, bei denen der Strom direkt durch Mieter verbraucht wird, weiterhin möglich bleibt. So wird das Ziel der Bundesregierung den KWK-Anteil bis auf 25 Prozent zu erhöhen weiterhin möglich bleiben. Die Erreichung dieses Ziels wäre bei einer zusätzlichen Belastung der KWK-Stromerzeugung gefährdet. Eine dann erforderliche Kompensation durch eine erhöhte Förderung im KWK-Gesetz müsste wiederum von den Stromverbrauchern bezahlt werden.
Damit wären dann auch im Wärmebereich Wohnungs- und Quartierslösungen mehr im Fokus. Das sollte der nächste Schritt sein dieser Verbände für bezahlbare Heizkosten in Mietwohnungen.
Die vollständige Stellungnahme des GdW zur EEG-Novelle zum Download als pdf-Datei.
Über Andreas Kühl
Energieblogger aus Leidenschaft mit großem Faible vor allem für effiziente Energienutzung im Strom- und Wärmebereich. Aber auch die kostenlose Energie, die uns die Natur zur Verfügung stellt ist faszinierend und Herausforderung zugleich.
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