Für die Konkurrenten der Telekom setze der Entwurf “hohe Hürden”, sagen die Wettbewerbsexperten klar und deutlich.
“Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern„, erläuterte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, heute in Bonn.
Grundsätzlich hält die Monopolkommission das Vectoring für ”eine Übergangstechnologie”, mit der der Ausbau der Breitband-Infrastruktur vorübergehend beschleunigt werden könne. Nachteile seien aber die “Begrenztheit der erzielbaren Bandbreiten und die Entstehung örtlicher Monopole, da die Technologie eine exklusive Nutzung voraussetzt.”
Problematisch sei es darüber hinaus aber auch, dass die Telekom bei der Selbstverpflichtung nicht denselben Verbindlichkeitsanforderungen unterworfen werden soll wie ihre Konkurrenten. Die müssten nämlich bis zu einem Stichtag notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen abgeben, während für die Deutsche Telekom eine Absichtserklärung ausreiche.
Man merkt dem Entwurf deutlich an, dass die Deutsche Telekom dem Bund gehört – was dringen geändert werden müsste, wenn Deutschland endlich ein zukunftssicheres und wirklich schnelles Glasfasernetz bekommen soll.
Eine Vectoring-Lösung, die mit Mühe etwas schneller ist als VDSL ohne Vectoring, aber mit Konkurrenzausschluß und mangelnder Zukunftssicherheit bezahlt wird, dient doch ausschließlich den Interessen des Staatskonzerns und seiner Aktionäre. In wenigen Jahren müssten dann doch die Glasfasern verlegt werden, um die sich die Telekomiker mit diesem Entwurf letztlich drücken.